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Felor Badenberg (CDU) sieht die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot nicht gegeben.

© dpa/Bernd von Jutrczenka

Nach Absage an AfD-Verbot: Berliner Grüne kritisieren Justizsenatorin Badenberg

CDU-Politikerin Felor Badenberg hält ein AfD-Verbot für unrealistisch. Die Grünen werfen ihr vor, sich wegzuducken.

Stand:

Der Berliner Grünen-Fraktionschef Werner Graf hat Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) für deren Absage an ein AfD-Verbotsverfahren scharf kritisiert. „Die Aussagen der Justizsenatorin sind erschreckend“, erklärte Graf am Donnerstag und forderte von Badenberg, „dass sie alle Möglichkeiten prüft und aufzeigt, die der Staat gegen Rechtsextreme im Staatsdienst hat, da die AfD als sicher rechtsextrem eingestuft ist“.

Graf warf der einstigen Vize-Chefin des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vor, die kürzlich erfolgte Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Partei“ anscheinend ohne Konsequenzen zur Kenntnis nehmen zu wollen.

„Das lässt tief blicken“, erklärte Graf. Der Kampf gegen den wachsenden Rechtsextremismus sei „eine zentrale Zukunftsfrage für unsere liberale Demokratie“. Badenberg müsse sich „dieser Zukunftsaufgabe annehmen, statt die Opfermythen der AfD auch noch zu stärken“, erklärte Graf.

Die Voraussetzungen liegen nicht vor.

Felor Badenberg (CDU) zu einem AfD-Verbotsverfahren

Anlass für Grafs Kritik sind Aussagen Badenbergs, denen zufolge sie trotz der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das BfV ein Parteiverbotsverfahren ablehnt. Bei einer Veranstaltung an der Freien Universität zum Thema „wehrhafte Demokratie“ am Dienstagabend sagte sie: „Wenn ich mich mit meinen früheren Kollegen unterhalte, die die Einstufung vorgenommen haben und die früher auch beim NPD-Verbot mitgearbeitet haben, dann sagen die: Die Voraussetzungen liegen nicht vor.“

Die einstige Leiterin der Abteilung Rechtsextremismus und Terrorabwehr beim BfV wies zudem darauf hin, dass in der Diskussion um ein mögliches Parteiverbot nicht ausreichend zwischen den juristischen Voraussetzungen und dem politischen Ermessen, einen Verbotsantrag zu stellen, unterschieden würde.

Mit der AfD habe man es schwerer als mit der NPD, die bereits ihrem Programm nach verfassungswidrig gewesen sei. Zudem sei es fraglich, ob einzelne Aussagen, die von AfD-Funktionären nur übernommen und über soziale Medien verbreitet würden, der Partei als solcher zugerechnet werden könnten.

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