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Der aktuelle Mietspiegel läuft im Mai 2023 aus.

© Foto: IMAGO/Sabine Gudath

Update

Nach Rechtsstreit: Gericht bestätigt Mietspiegel-Ausschreibung in Berlin als rechtmäßig

Ein Streit blockierte die Arbeiten an der neuen Auflage des Mietspiegels. Nun hat das Kammergericht die Ausschreibung für rechtmäßig erklärt.

Berlin kann mit der Erarbeitung eines neuen Mietspiegels beginnen. Das Kammergericht hat die Ausschreibung für 2023 und 2025 bestätigt. Das teilte Berlins Stadtentwicklungsverwaltung am Mittwoch mit. Die Entscheidung sei unanfechtbar.

Der Mietspiegel ist das wichtigste Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Miete in Berlin. Mit seiner Hilfe können Eigentümer Mieterhöhungen begründen und Mieter gegen überhöhte Mietforderungen vorgehen. Ohne dieses Instrument ist der Spielraum zur Forderung überdurchschnittlicher Mieten viel größer, weil deren Zulässigkeit anhand von sogenannten Vergleichswohnungen begründet werden kann. Auch deshalb wird der Berliner Mietspiegel wiederholt vor Gericht angegriffen.

Der aktuelle Mietspiegel aus dem Jahr 2021 läuft im Mai 2023 aus. Ein Streit vor der Vergabekammer hatte die Arbeiten an der neuen Auflage seit dem vergangenen Jahr blockiert. Das Verfahren landete beim Kammergericht, das nun zugunsten des Landes Berlin entschied.

Berlin hat gewonnen“, erklärte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). „Wir haben nun die Klarheit, um mit der Arbeit am nächsten qualifizierten Mietspiegel zu beginnen – gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Mietspiegel.“

Dennoch wird die Zeit bis Mai 2023 nun nicht mehr ausreichen, um einen neuen Mietspiegel, der auf rund 130.000 Mieter- und Vermieterbefragungen und auf bis zu 15.000 verwertbaren Datensätze basiert, fertigzustellen. Daher wird es nach Angaben von Geisel eine Übergangslösung geben. Das Land Berlin werde keine „Mietspiegel-Lücke“ eintreten lassen. Aus diesem Grund haben die Arbeiten für einen Übergangs-Mietspiegel bereits begonnen.

Laut Senatsverwaltung wird die genaue Verfahrensweise der Erstellung des Übergangs-Mietspiegels derzeit in der Arbeitsgruppe Mietspiegel abgestimmt. Darin sind neben den Experten aus der Senatsverwaltung für Wohnen jeweils drei Verbände von Mieter- sowie Vermietervertretern beteiligt.

„Unser Ziel ist eine Verständigung dazu mit allen sechs Verbänden. Der Übergangs-Mietspiegel wird dazu beitragen, die drohende Rechtsunsicherheit zu verhindern“, teilte Senator Geisel mit.

Glücklich über das Urteil zeigte sich auch Carsten Brückner, Vorsitzender des Immobilienverband Haus & Grund Berlin. „Wir sind zufrieden damit, dass der Versuch Unruhe in der Berliner Mietermarkt zu bringen gescheitert ist“, sagte er dem Tagesspiegel.

Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten hatte Geisel in den vergangenen Wochen erwägt, die Erarbeitung des qualifizierten Mietspiegels nicht mehr auszuschreiben, sondern von seiner eigenen Verwaltung erarbeiten zu lassen. Diese Option sei nun mit der rechtlichen Klarstellung des Kammergerichts vom Tisch, bestätigte eine Sprecherin der Senatsverwaltung auf Tagesspiegel-Anfrage.

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