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Nach Unfalltod von Zweijährigem in Berlin-Lichtenberg: Senat sieht keine Grundlage für generelles Tempo 30 an Zebrastreifen
Drei Tage ist der tödliche Unfall in Lichtenberg her. Jetzt reagiert die Senatsverkehrsverwaltung auf die Forderung nach Tempo 30 an Fußgängerüberwegen.
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Nach dem Tod eines Kleinkindes bei einem Verkehrsunfall in Lichtenberg sieht der Berliner Senat keine Grundlage, um Tempo 30 grundsätzlich an Zebrastreifen einzuführen. Dafür müsse an einem bestimmten Fußgängerüberweg zunächst „eine Gefahrenlage vorliegen“, teilte die Senatsverkehrsverwaltung dem Tagesspiegel auf Anfrage mit. Erst eine solche Lage gebe Grund dazu, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde zu begrenzen.
„Liegt kein derartiger Rechtfertigungsgrund vor, dann ist auch kein Tempo 30 gerechtfertigt, da der Fußgängerüberweg eine ausreichende Sicherheit zum Queren der Fahrbahn gewährleistet“, erläuterte die Verkehrsverwaltung weiter. Es bedürfe also immer eine Prüfung im Einzelfall. Am Zebrastreifen „mit dem höchst bedauerlichen tödlichen Unfall“ habe es keine Notwendigkeit für Tempo 30 gegeben.
Ein zweijähriger Junge und seine Mutter waren am vergangenen Montag auf einem Fußgängerüberweg an der Einbecker Straße, Ecke Lincolnstraße angefahren worden. Die Mutter überlebte schwer verletzt, das Kind starb. Ein 84 Jahre alte Autofahrer war nach Zeugenangaben mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit über den Zebrastreifen gerast und hatte dabei den Zweijährigen im Kinderwagen und seine Mutter getroffen. Diese erzählte später, das Auto habe zuerst gebremst. Doch statt anzuhalten, habe der Fahrer wenige Meter vor dem Zebrastreifen plötzlich Gas gegeben. Ob der Mann dabei Gaspedal und Bremse verwechselte, ist unklar.
Der Fußgängerverband „Fuss e.V.“ hatte die Berliner Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) dringend aufgefordert, an mindestens 90 Zebrastreifen Tempo 30 anzuordnen. Dazu gehört auch der Zebrastreifen an der Einbecker Straße in Lichtenberg, wo der Zweijährige erfasst wurde.
Aus der Verkehrsverwaltung hieß es dazu: „Nach tödlichen Unfällen begutachtet die Unfallkommission kurzfristig die jeweilige Örtlichkeit und prüft, ob der Unfall durch die vorhandene Infrastruktur eventuell begünstigt wurde.“ In einer kommenden Sitzung werde dann diskutiert, ob und welche Maßnahmen erforderlich oder möglich seien, und gegebenenfalls ein entsprechender Beschluss gefasst. Zum jetzigen Zeitpunkt wollte sich die Verwaltung mit Blick auf „etwaige Maßnahmen“ nicht äußern.
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