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Das Landgericht hat Shireen M. zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

© dpa/Jens Kalaene

„Neukölln zu Gaza umwandeln“: 27-Jährige wegen antisemitischer Posts zu Bewährungsstrafe verurteilt

Bereits 2022 hatte Shireen M. einen Post weitergeleitet, in dem dazu aufgerufen wurde, Menschen jüdischen Glaubens zu töten. Nun wurde sie verurteilt.

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Sie teilte wenige Tage nach dem Terrorangriff der Hamas Gewaltaufrufe. Als unbedarft stellte sich Shireen M. im Prozess dar – sie habe „nur weitergeleitet“. Das Landgericht urteilte: „Sie haben geistige Brandstiftung begangen. Ihr Ziel war es, aufzuwiegeln.“ Was sie getan habe, sei antisemitisch gewesen.

Die 27-Jährige hatte über ihren Instagram-Account in vier Fällen Hass und Hetze geteilt. Sie wurde wegen Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten, Volksverhetzung, Verbreitens von Propagandamittel von Terror-Organisationen zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Shireen M. hatte über ihren InstagramAccount gepostet: „Am 18. Oktober in der Pannierstraße um 22 Uhr. Habt Steine, Schlagstöcke!“ Und: „Neukölln zu Gaza umwandeln“. Es kam tatsächlich zu schweren Ausschreitungen, an denen sich etwa 150 Personen beteiligt hatten. 65 Beamte seien bei den Krawallen verletzt worden.

Bereits im August 2022 hatte Shireen M. einen Post weitergeleitet, in dem dazu aufgerufen wurde, Menschen jüdischen Glaubens beziehungsweise israelischer Staatsangehörigkeit zu töten. Sie habe ein Bild geteilt, auf dem eine Gruppe von Menschen jüdischen Glaubens mit einer Flagge des Staates Israel zu sehen war. Mit dem Kommentar, dass dort ein Selbstmordattentat „lobenswert“ wäre.

Die Entscheidung, ob Bewährung oder nicht, sei schwierig gewesen, so das Gericht. Für die Frau habe gesprochen, dass sie das Absetzen der Posts gestanden und sich im Prozess „ein Stück distanzierte von den Taten“. Auflagen ergingen: Sie soll 600 Euro an einen Verein gegen Hass und Hetze im Netz zahlen und 20 Gesprächen zum Thema Extremismus absolvieren. Zudem wird sie einem Bewährungshelfer unterstellt.

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