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Flüchtlinge fordern mehr Rechte. Hier ein Foto vom Breitscheidplatz aus dem Mai 2014.

© dpa/picture alliance

Oranienplatz und Gerhart-Hauptmann-Schule: Nur drei Flüchtlinge aus Kreuzberg dürfen bleiben

540 Einzelfälle von Flüchtlingen vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule hat die Ausländerbehörde überprüft. Nicht einmal eine Handvoll darf in der Stadt bleiben.

Mehr als anderthalb Jahre hatten die Flüchtlinge vom Kreuzberger Oranienplatz und der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule darum gekämpft, in Berlin ein Bleiberecht zu erwirken, jetzt steht fest, dass dieser Kampf bis auf einzelne Ausnahmen vergeblich war. Nur in 3 von 540 von der Berliner Ausländerbehörde geprüften Fällen wurde ein Aufenthaltsrecht erteilt. Bei einem weiteren Fall handelte es sich um einen EU-Bürger, der sich aufgrund des Freizügigkeitsrecht ohnehin in Berlin aufhalten kann.

Alle anderen Flüchtlinge müssen zurück in die anderen Bundesländer, in denen ihr Asylverfahren ursprünglich beantragt wurde, oder in das Land, über das sie in die EU eingereist sind. In der Regel ist dies Italien. Sechs Verfahren von Oranienplatz-Flüchtlingen und 20 von ehemaligen Bewohnern der Hauptmann-Schule sind derzeit noch offen. Was aus den Flüchtlingen genau geworden ist, lässt sich laut Innenverwaltung nicht sagen. Entsprechende Daten werden nicht erhoben. Sobald die Verfahren abgeschlossen waren, mussten sie aus den zur Verfügung gestellten Hostels und Flüchtlingsheimen ausziehen; außerdem gab es keine Hilfe zum Lebensunterhalt mehr. Die Innenverwaltung geht davon aus, dass etliche Flüchtlinge wieder in die ursprünglichen Bundesländer zurückgezogen sind. Einige seien auch freiwillig wieder nach Italien ausgereist.

Sowohl bei der Räumung des Oranienplatzes im Frühjahr vergangenen Jahres als auch der Schule einige Monate später war den Flüchtlingen eine Einzelfallprüfung ihrer ausländerrechtlichen Verfahren zugesagt worden. Unterdessen ist noch nicht absehbar, wie es langfristig in der Hauptmann- Schule weitergehen soll. Nach vorläufigen Gerichtsentscheidungen in den vergangenen Monaten können die verbliebenen 40 Flüchtlinge zunächst weiter in dem Gebäude bleiben. Drei Verfahren sind beim Verwaltungsgericht anhängig. Der Bezirk trägt die Kosten für die Unterbringung in der Schule und zahlt den Wachschutz. Weitere Leistungen gibt es nicht. Diese Flüchtlinge durchlaufen kein Verfahren bei der Ausländerbehörde. Die geplanten Arbeiten zum Umbau des Gebäudes in ein Flüchtlingszentrum sind ausgesetzt.

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