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In Berlin sind seit dem 23. Februar Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen auf den Stand vom Juni 2019 eingefroren.

© imago images/Christian Spicker

Nur Karlsruhe entscheidet über Gesetz: 50.000-Euro-Klage gegen Mietendeckel von CDU und FDP in Berlin hinfällig

Das Bundesverfassungsgericht will im ersten Halbjahr 2021 über den Mietendeckel urteilen. Die Klage von CDU und FDP in Berlin liegt auf Eis.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof wird vorerst nicht über den Mietendeckel entscheiden. Das teilte Berlins oberstes Gericht am Donnerstagmorgen den Abgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP und dem fraktionslosen Abgeordneten Marcel Luthe mit. Sie hatten eine Normenkontrollklage eingereicht und wollten vom Verfassungsgericht das Mietendeckelgesetz, das von der rot-rot-grünen Koalition eingeführt wurde, überprüfen lassen.

Nun hat der Verfassungsgerichtshof das Verfahren ausgesetzt. Er wird aller Voraussicht auch gar nicht mehr über den Mietendeckel befinden. Damit entspricht er einem Antrag des Senats, der auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts setzt.

In seinem Beschluss verweist der Verfassungsgerichtshof auch auf das Bundesverfassungsgericht. Die Richter in Karlsruhe wollen demnach im ersten Halbjahr 2021 über den Berliner Mietendeckel entscheiden.

Wenn Karlsruhe geurteilt hat und in Berlin CDU- und FDP-Abgeordnete ihre Klage dann zurückziehen, würde der Verfassungsgerichtshof die Aktendeckel in seinem Verfahren endgültig schließen.

Bleibt die Frage, warum die Berliner Abgeordneten überhaupt vor dem Verfassungsgerichtshof die Normenkontrollklage eingereicht haben. Mit der Klage beauftragt worden war Foroud Shirvani, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bonn.

50.000-Euro-Honorar für mit der Klage beauftragten Rechtswissenschaftler

Nach Tagesspiegel-Informationen soll der von den Fraktionen von CDU und FDP mit dem Rechtswissenschaftler geschlossene Vertrag ein Honorar in Höhe von 50.000 Euro vorsehen. Shirvani wollte sich zur Höhe des Honorars nicht äußern. Für jeden der an der Normenkontrollklage beteiligten 43 Abgeordneten sind das 1163 Euro. Doch sie haben gar keinen Vertrag unterschrieben – sondern die Fraktionen. Damit müsste das Honorar aus den Fraktionskassen beglichen werden.

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Bereits am 6. Mai hatten Union und FDP im Bundestag ihren Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Es war absehbar, dass in Karlsruhe nun ein Grundsatzurteil zum Berliner Mietendeckel getroffen werden wird. Selbst der rot-rot-grüne Senat hatte in seinen Schriftsätzen erklärt, das Bundesverfassungsgericht messe der Frage „eine bundesweite Relevanz vor allem wegen der Kompetenzfrage“ zu.

Das Bundesverfassungsgericht könne „einen größeren Kreis an Stellungnahmen einholen“ als das Berliner Gericht. Zudem lägen neben der Normenkontrollklage in Karlsruhe zwölf weitere Verfassungsbeschwerden vor. Die Bundesverfassungsrichter würden daher „auf einer größeren Tatsachenbasis“ entscheiden. Dennoch haben sich die CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus für eine eigene Klage auf Landesebene entschieden – für 50.000 Euro.

Union und FDP im Bundestag hatten Klage in Karlsruhe eingereicht

Obwohl ihre Parteikollegen im Bundestag bereits Klage für ein umfassendes Verfahren in Karlsruhe eingereicht hatten, luden Christdemokraten und Liberale in Berlin knapp drei Wochen später zu einem Pressetermin.

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CDU-Fraktionschef Burkard Dregger und FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja stellten sich vor die Fotografen, als sie die 140 Seiten dicke Klage beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin in der Schöneberger Elßholzstraße einreichten. Dies sei ein bedeutender Tag, sagte Dregger.

In Berlin sind seit dem 23. Februar Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen auf den Stand vom Juni 2019 eingefroren. Damit will die rot-rot-grüne Koalition den starken Anstieg der Mieten in Berlin stoppen. Ab 2022 dürfen die Mieten höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Bei Wiedervermietung ist der Vermieter an neue, vom Land Berlin festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete gebunden.

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