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Passwörter abgefangen, im Lehrerkanal mitgelesen: Schüler muss Berliner Gymnasium nach Hackerangriff verlassen
Schüler verschaffen sich Zugang zum geschützten Kanal ihrer Lehrer und gelangen an Infos der Schulleitung. Die Konsequenzen sind hart – aber angemessen, entscheidet ein Gericht.
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Ein Schüler muss nach einem Hacker-Angriff auf Daten eines Berliner Gymnasiums die Schule verlassen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und damit im Eilverfahren eine Entscheidung der Senatsbildungsverwaltung bestätigt, wie ein Sprecher mitteilte.
Nach Angaben des Gerichts hat der Oberstufenschüler zusammen mit zwei Mitschülern im vergangenen Schuljahr einen Schulrechner so präpariert, dass das nächste eingegebene Passwort protokolliert wurde. So erlangte das Trio das Administratorpasswort, um im Anschluss einen „Keylogger“ zu installieren, der das Protokollieren aller eingegebenen Passwörter ermöglichte.
Dadurch konnten die Schüler laut Gericht über Monate interne Informationen im geschützten Lehrerkanal mitlesen und organisatorische Daten der Schulleitung abrufen.
Nachdem die Sache aufgeflogen war, beschloss die Senatsbildungsverwaltung als Schulaufsicht, den Gymnasiasten in eine andere Schule zu überweisen. Dagegen wehrte sich der junge Mann vor Gericht – ohne Erfolg. Die schwerste Ordnungsmaßnahme des Berliner Schulgesetzes ist aus Sicht der Richter in diesem Fall angemessen, obwohl der Betroffene im letzten Schuljahr vor dem Abitur ist und erste Abiturprüfungen bereits in wenigen Monaten anstehen.
Der Schüler sei völlig uneinsichtig gewesen, nannten die Richter als einen Grund. Er sei mit krimineller Energie vorgegangen, wodurch das Vertrauen in ihn nachhaltig und irreparabel zerstört worden sei, hieß es. Über Monate habe der Gymnasiast Datenschutzbelange sowie die Privatsphäre von Lehrkräften und der Schülerschaft verletzt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. (Tsp, dpa)
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