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Laut Anklage hatte er wiederholt Kontaktverboten zuwider gehandelt und die 44-Jährige unter Vorwänden aufgesucht.

© Fabian Sommer/dpa

Verfolgt und bedroht: Angeklagter gesteht Vergewaltigungen an Ehefrau

„Er kann einfach kein Nein akzeptieren“ - Nach der Trennung ließ er seine Ehefrau nicht in Ruhe. Nun erhielt ein 36-jähriger Stalker fast vier Jahre Gefängnis.

Als sie Anzeige erstattete, wusste die vierfache Mutter, dass dieser Schritt längst überfällig war. Doch Gewalt in der Ehe habe sie immer wieder „aus dem Gedächtnis gedrückt“, gab die 44-Jährige damals bei der Polizei zu Protokoll. „Er ist doch der Vater meiner Kinder“, sagte sie.

Vier Monate später saß ihr Noch-Ehemann am Mittwoch vor dem Landgericht – wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz. Stefan A., 36, gestand über seine Anwältin. Er erhielt drei Jahre und neun Monate Haft.

Es ging im Prozess um Übergriffe im letzten Jahr. Doch die Ehe war seit Jahren von Gewalt überschattet. Bereits 2009 gab es ein Verfahren wegen Vergewaltigung. Claudia B.* (Name geändert) machte am Ende von ihren Schweigerecht als Ehefrau Gebrauch. Damals hatte das Paar bereits drei Kinder. Nach einer Prügelattacke im Mai 2018 erwirkte die Frau dann beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz.

Stefan A. durfte sich seiner seit langem getrennt lebenden Ehefrau nicht nähern. Er hielt sich nicht daran, stalkte sie. Als Claudia B. am 27. Februar 2019 zu ihrem Einsatzort als angestellte Reinigungskraft kam, stand er vor dem Gebäude. Er verlangte, dass sie mit ihm in den Keller geht. Dort packte er sie, zwang sie zum Sex.

„Eine richtige Trennung gab es nie“

„Arbeite mal weiter“, meinte er danach und ging. In anderen Fällen verschaffte er sich nachts Zugang zu ihrer Wohnung in Charlottenburg. Er werde es nicht zulassen, dass sie einen anderen Partner habe, drohte er und vergewaltigte sie.

Für Stefan A. erklärte seine Verteidigerin, dass es eine sehr „wechselhafte Beziehungsgestaltung“ gegeben haben. Ambivalent über Jahre hinweg. Er sei 13 Jahre alt gewesen, als er seine spätere Ehefrau kennenlernte. Vier gemeinsame Kinder hätten sie, 17 Jahre der Älteste und zehn der Jüngste. „Eine richtige Trennung gab es nie“, so die Anwältin. Immer wieder seien die Eheleute aufeinander zugegangen.

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Es war auch die Verteidigerin, die für ihren Mandanten versichert: „Inzwischen hat er erkannt, dass die Beziehung nicht mehr fortzuführen ist.“ Er werde keinerlei Kontakt mehr aufnehmen. Stefan A. werde künftig bei seiner Schwester wohnen und sich einen Job suchen. „Es tut ihm leid.“

Einen Albtraum hatte Claudia B. bei der Polizei geschildert. „Er kann einfach kein Nein akzeptieren“, sagte sie. „Er lässt mich nicht in Ruhe, taucht ständig auf. Er hat nicht gearbeitet, verlangt immer Geld.“ Seit er Kokain konsumiere, sei er nicht mehr der Nette, in den sie sich einst verliebt habe.

Das Gericht sprach den vorbestraften A. unter anderem der Vergewaltigung in vier Fällen schuldig. Sein Geständnis sei „hochwertig“, hieß es weiter. Nach knapp fünf Monaten U-Haft kam A. gegen ein striktes Kontaktverbot zu Claudia B. und weiteren Auflagen bis zur Ladung zum Strafantritt frei.

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