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Bauland ist in Berlin knapp.

© Jörg Carstensen/dpa

Rund 80 zusätzliche Dienstkräfte erforderlich: Einführung der Grundsteuer C in Berlin rückt in weite Ferne

Mit der Grundsteuer C können Kommunen die Spekulation mit Bauland verhindern. Auch die schwarz-rote-Koalition zeigt sich offen für das Instrument, umsetzbar scheint es derzeit aber kaum.

Stand:

Die Einführung der Grundsteuer C – einer Art Spekulationssteuer auf unbebaute, aber baureife Grundstücke – wäre in Berlin nur mit immensem Personalaufwand möglich. Das geht aus Angaben der Stadtentwicklungsverwaltung hervor. Das Haus von SPD-Bausenator Christian Gaebler kommt zu dem Schluss, dass für jedes der rund 17.000 unbebauten Grundstücke eine „planungsrechtliche Prüfung“ erforderlich wäre, die sicherstellt, dass diese tatsächlich baureif sind. Pro Grundstück sei mindestens ein Arbeitstag erforderlich. „Für die Prüfung innerhalb eines Jahres wären folglich rund 80 Dienstkräfte in den Bezirken einzusetzen“, heißt es.

Damit dürfte die Einführung der Grundsteuer C in Berlin in weite Ferne rücken. Zwar hatten sich sowohl SPD also auch CDU zuletzt offen für eine Einführung gezeigt. Dass die Bezirke die dafür notwendigen Personalmittel bekommen, ist jedoch nicht ersichtlich. Die zuständige Senatsfinanzverwaltung wollte sich auf Anfrage dazu nicht äußern.

Hamburg verringert menschlichen Prüfbedarf

Kommunen in Deutschland steht es seit Anfang dieses Jahres frei, die Grundsteuer C einzuführen, um Bauland zu mobilisieren. Hamburg etwa hat die Steuer eingeführt und nutzt dafür nach eigenen Angaben geoanalytische Programme, „um den Prüfvorgang so weit wie möglich digital zu automatisieren und damit den menschlichen Prüfbedarf zu verringern“.

Ganz aufgeben will die schwarz-rote Koalition die Grundsteuer C in Berlin noch nicht. Diese sei „nach wie vor“ eine Option, sagte CDU-Fraktionschef Dirk Stettner dem Tagesspiegel. „Wir wollen Spekulation mit baureifen Grundstücken erschweren, optimalerweise verhindern. Dafür suchen wir das effizienteste Instrument.“

Die Senatsverwaltung setzt darauf, dass in Berlin bereits die Grundsteuer B für eine gewisse Lenkungswirkung sorgt. Der Bodenrichtwert  – einer der Faktoren bei der Berechnung der Grundsteuer – dürfte bei potenziell bebaubaren Grundstücken höher liegen als bei Grundstücken, die nicht bebaut werden können.

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