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Gewalt im Klassenzimmer. Wer seine Mitschüler physisch bedroht oder durch Mobbing seelisch unter Druck setzt, kann aus der Klasse oder sogar von der Schule verwiesen werden. Vor allem dann, wenn andere Erziehungsmaßnahmen keinen Erfolg haben.

Ein 15-jähriger Schläger flog vom Gymnasium. Daraufhin stellten seine Eltern einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Berlin, um sich gegen die Entscheidung der Schulverwaltung zu wehren. Doch das lehnte die Klage ab.

Von Hadija Haruna
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