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Das Bundesverwaltungsgericht hat nichts gegen Schulen, in denen Jungen und Mädchen getrennt unterrichtet werden.

Im Streit um die der konservativen katholischen Organisation Opus Dei nahestehenden Schule in Potsdam hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Privatschulen dürfen einen nach Geschlechtern getrennten Unterricht anbieten.

Von Jost Müller-Neuhof