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Ein Polizeiwagen, der an Silvester in Berlin von Unbekannten angegriffen wurde.

© picture alliance/dpa/TNN

Silvesterrandale in Berlin: AfD-Fraktion will Vornamen deutscher Täter einklagen

Nach Silvesterattacken auf Einsatzkräfte: Die Berliner AfD-Fraktion will per Organklage am Verfassungsgericht vom Senat die Vornamen deutscher Verdächtiger bekommen.

Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus will im Streit um die Vornamen von Silvestertätern vor den Verfassungsgerichtshof ziehen. Dort will die AfD per Organklage vom rot-grün-roten Senat die Herausgabe der Vornamen deutscher Tatverdächtiger erzwingen.

Zuvor hatte sich die Senatsinnenverwaltung auf eine parlamentarische AfD-Anfrage geweigert, die Vornamen von Verdächtigen zu nennen, gegen die wegen Angriffen auf Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr ermittelt wird. Konkret geht es um 28 Verdächtige, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Der Tagesspiegel hatte exklusiv berichtet.

Die Innenverwaltung lehnte die Herausgabe der Daten zu den Personen mit dieser Begründung ab: „Vornamen von Tatverdächtigen können aufgrund von datenschutzrechtlichen Gründen, insbesondere der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, nicht übermittelt werden.“

Nach der neuesten Statistik der Polizei wird gegen 43 Männer und eine Frau wegen Angriffen auf Einsatzkräfte ermittelt. Davon sind 16 deutsche Staatsbürger, weitere zehn haben die deutsche und eine weitere Staatsbürgerschaft. Unter den übrigen sind vier Afghanen, drei Iraker, zwei Nigerianer sowie je ein Iraner, Syrer, Türke und Australier. Bei einer Person ist die Nationalität weiterhin nicht bekannt. 

Der Abgeordnete Ronald Gläser (AfD).
Der Abgeordnete Ronald Gläser (AfD).

© Wolfgang Kumm/dpa

Ronald Gläser, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, sieht den Datenschutz nicht verletzt, wenn die Vornamen der deutschen Verdächtigen genannt werden. „Vornamen sind keine vollständigen Namen, niemand kann auf eine bestimmte Person schließen“, sagte er am Dienstag. Der Senat wisse, dass die AfD-Fraktion recht bekommen werde. Gläser warf dem Senat vor, vor der Wiederholungswahl „nur Zeit zu schinden“.

Beispiel NRW: Von Mohammed bis Dustin, Denise und Olga

Gläser verweist auf Nordrhein-Westfalen. Dort hatte das Innenministerium Ende 2021 die Vornamen der in jenem Jahr an den Bahnhöfen Düsseldorf, Köln, Essen, Dortmund und Duisburg wegen verschiedener Delikte erfassten deutschen Tatverdächtigen aufgelistet, es sind knapp 1900. Es ist alles dabei – von Mohammed in verschiedenen Variationen bis Dustin, Kevin, Olga, Günter und Irene, aber auch lange Versionen wie Denise Andrea Maria Felicitas und Andreas Helmut Heinz Waldemar.

Auch die Berliner CDU-Fraktion hatte wie zuvor die AfD in einem Fragenkatalog an den Innenausschuss die Vornamen deutscher Verdächtiger erfragt. Das hatte eine bundesweite Debatte über Rassismus und Integration ausgelöst. 

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