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Polizeibeamte stehen am Silvesterabend hinter explodierendem Feuerwerk.

© dpa/Julius-Christian Schreiner

Sonnenallee, Alexanderplatz, Steinmetzkiez: Hier ist das Böllern zu Silvester in Berlin verboten

Die Berliner Polizei will Ausschreitungen wie in der Silvesternacht im vergangenen Jahr verhindern. Deshalb ist an einigen Orten das Böllern zum Jahreswechsel strikt untersagt.

Die Berliner Polizei hat am Freitag im Berliner Amtsblatt die genauen Böllerverbotszonen für die Silvesternacht veröffentlicht. Betroffen sind wie in den Vorjahren die Bereiche um den Alexanderplatz in Mitte und um den Steinmetzkiez in Schöneberg. Neu ist in diesem Jahr wie berichtet eine zusätzliche Böllerverbotszone in Neukölln im Bereich Sonnenallee, Friedel-/Reuter-/Pannier- und Tellstraße.

Die Böllerverbotszone in Neukölln ist begrenzt durch die Friedelstraße 7 sowie 56, Reuterstraße 32 sowie 59, Pannierstraße 9A sowie 55, Tellstraße 7 sowie 8, Sonnennallee 42 sowie 43, Pannierstraße 1 sowie 64, Reuterstraße 23 sowie 71 und die Sonnenallee 15 sowie 18.

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Die neue Böllerverbotszone begründet die Berliner Polizei unter anderem damit, dass eine Auswertung der vergangenen Silvesternacht ergab, dass sich damals im Bereich der Sonnenallee mehrere größere Menschengruppen versammelt und Pyrotechnik auf die Straße geworfen hatten. Außerdem sei es seit dem 7. Oktober im Bereich der Sonnenallee im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt zu einer großen Zahl von Straftaten gekommen. Insgesamt 249 Fälle nannte die Polizei im Amtsblatt. Darunter seien viele Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst gewesen.

Vor dem Hintergrund der Krawalle und Angriffe mit hohem Gewaltpotenzial auf Einsatzkräfte in der vergangenen Silvesternacht und des anhaltenden Nahost-Konflikts erwartet die Polizei explizit im Bereich Sonnenallee auch in dieser Silvesternacht entsprechende Straftaten.

„Es besteht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Gefahr missbräuchlicher und strafbarer Nutzung pyrotechnischer Erzeugnisse, verbunden mit Angriffen und Schädigungen der körperlicheren Unversehrtheit von Einsatz- und Rettungskräften sowie unbeteiligter Dritter“, teilte die Polizei mit. Diese Gefahren könnten nur durch eine Böllerverbotszone verhindert beziehungsweise minimiert werden.

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Die Böllerverbotszone am Alexanderplatz in Mitte ist laut Berliner Polizei folgendermaßen begrenzt: Alexanderplatz 1 („Berolinahaus“), Alexanderplatz 2 („Alexanderhaus“), Alexanderplatz 3, Neubau Alexanderplatz (Baufeld) und Alexanderplatz 7 sowie Alexanderplatz 9.

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Im Bereich Steinmetzkiez in Schöneberg ist die Böllerverbotszone begrenzt durch: Winterfeldtstraße 1 sowie 4, Potsdamer Straße 160 sowie 147, Steinmetzstraße 11 sowie 68 bis zur Bauflucht der Bülowstraße, Alvenslebenstraße 8 sowie 20, Steinmetzstraße 26 B sowie 52, Potsdamer Straße 180 sowie Potsdamer Straße 171/173 und Pallasstraße 28 sowie Pallasstraße 6.

Vom 31. Dezember, 18 Uhr bis 1. Januar, 6 Uhr ist in den genannten Bereichen das Mitführen und Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen verboten – ausgenommen sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1, also zum Beispiel ganzjährig erlaubte Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und Knallerbsen.

Auch im Bereich der Silvesterfeier am Brandenburger Tor in Mitte darf keine Pyrotechnik verwendet werden. Das sei durch den Veranstalter untersagt worden, teilte die Polizei mit.

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