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Stimme gültig oder ungültig?: Berlin will Schulungsmaterial für Wahlhelfer modernisieren
Die Empfehlungen für die Auswertung von Wahlzetteln unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Landeswahlleiter Bröchler will darüber mit seinen Amtskollegen sprechen.
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Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat angekündigt, die Schulungsmaterialien für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu modernisieren. Anlass ist auch, dass diese sich im Vergleich zu anderen Bundesländern in einigen Details unterscheiden – etwa bei der Frage nach der Gültigkeit einer Stimme.
Ein Beispiel: Ein negativer Kommentar auf dem Wahlzettel in der Zeile einer Partei, die nicht angekreuzt wurde, würde in Brandenburg laut Schulungsmaterial für die Europawahl die Stimme ungültig machen, in Berlin soll sie als gültig gewertet werden.
Auch im Fall, dass die Striche des Kreuzes für eine Partei über die entsprechende Zeile hinaus gehen, gibt es unterschiedliche Hinweise. In Brandenburg lautet die Empfehlung, die Stimme als ungültig zu werten, in Berlin dagegen als gültig.
Bröchler: Keine Beeinträchtigung der Gleichheit der Wahl
Die Beispiele „machen durchaus deutlich, dass es sinnvoll sein kann, sich über einzelne Fragen bundesweit noch einmal abzustimmen“, sagte Bröchler dem Tagesspiegel. „Ich werde das Thema der entsprechenden Orientierungshilfen mit in eine der nächsten Besprechungen der Bundeswahlleiterin mit den Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleitern nehmen.“
Gleichzeitig betonte Bröchler, dass er „keinen Anlass zu Zweifeln habe, dass die Wahlvorstände und Kreiswahlleitungen in Berlin und anderswo ihre Aufgaben gewissenhaft wahrnehmen, um in jedem Einzelfall angemessene Entscheidungen über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmen zu treffen“. Eine Beeinträchtigung der Gleichheit der Wahl sei nicht zu befürchten.
Bröchler verweist darauf, dass der Wahlvorstand ein unabhängiges Wahlorgan ist, das nicht Weisungen oder Vorgaben des Landeswahlamts unterliegt. „Alle Wahlvorstände, in Berlin oder in Brandenburg, sind an dieselben gesetzlichen Vorgaben gebunden.“
Keine einheitliche Bewertung
Im Bundeswahlgesetz heißt es: Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel unter anderem „einen Zusatz oder Vorbehalt enthält“. Die Bundeswahlleiterin schreibt außerdem: Erforderlich sei nicht, dass der Kommentar Unklarheit über den Wählerwillen hervorrufe. „Auch Beifügungen, deren Bedeutung eindeutig ist, können unter Umständen die Stimmabgabe ungültig machen.“
Dass es in den Schulungsmaterialien zu unterschiedlichen Hinweisen kommt, erklärt Bröchler damit, dass die im Gesetz aufgezählten Ungültigkeitsgründe nicht erschöpfend sein können. Zudem gebe aus auch bei konkreten Wahlprüfungsentscheidungen sowie in der Fachliteratur unterschiedliche Bewertungen.
In Berlin fanden zuletzt in kurzer Folge mehrere Wahlen statt – allein in diesem Jahr die Teil-Wiederholung der Bundestagswahl sowie die Europawahl. Nachdem die zahlreichen Abstimmungen „innerhalb kurzer Fristen erfolgreich organisiert haben, gehen wir nun mit Elan die Modernisierung des Schulungsmaterials und die Reform weiterer Arbeits- und Prozessstrukturen an“, sagte Bröchler. Die nächste reguläre Wahl in Berlin ist die Bundestagswahl im Herbst 2025.
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