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Die Berliner Anwaltschaft geht gegen Verschwörungstheoretiker vor.

© David-Wolfgang Ebener/dpa

Berliner Amtsanwaltschaft erlässt Strafbefehl: Verschwörungstheoretiker nannte Drosten „Coronagoebbels“

Die Berliner Justiz geht gegen Verschwörungstheoretiker vor. Für einen Nazi-Vergleich muss ein Mann nun eine Geldstrafe bezahlen.

Die Berliner Amtsanwaltschaft geht gegen Verschwörungstheoretiker vor, die Top-Virologen wie Christian Drosten vom Universitätsklinikum Charité massiv beleidigen und mit Vertretern des NS-Regimes vergleichen.

In einem aktuellen Fall ermittelte die Amtsanwaltschaft gegen einen 58 Jahre alten Mann. Im Mai 2020 hatte er eine E-Mail an das Virologische Institut der Charité geschickt. In der Betreffzeile bezeichnete er Drosten als „Coronagoebbels“.

Josef Goebbels war der Propagandachef des NS-Regimes im Dritten Reich und einer der engsten Vertrauten von Adolf Hitler. Er war maßgeblich dafür verantwortlich, die Deutschen für den Massenmord an den Juden und den „totalen Krieg“ zu mobilisieren.

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Die Berliner Justiz setzte nun ein Zeichen. Gegen den 58-Jährigen erging ein Strafbefehl, der inzwischen rechtskräftig ist, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.

Demnach muss der Mann eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts zahlen Beleidigung ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Neben einer Strafanzeige müssen Betroffene einen sogenannten Strafantrag vorlegen, damit die Tat verfolgt wird.

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