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Chronik des Fall Gelbhaar : Der schwierige Umgang mit ungeklärten Vorwürfen
Der RBB saß teils gefälschten Aussagen auf und verbreitete Belästigungsvorwürfe. Doch daran stimmte vieles nicht. Andere Vorwürfe sind bis heute nicht geklärt. Eine Chronik.
Stand:
Im November 2024 wird Stefan Gelbhaar von den Pankower Grünen mit großer Mehrheit zum Direktkandidaten für die Bundestagswahl gekürt. In einer Runde der Partei-Linken kurz vor einem Parteitag im Dezember, der die Landesliste zur Wahl bestimmt, erhebt eine Bezirkspolitikerin den Vorwurf, Gelbhaar habe Frauen sexuell belästigt.
Gelbhaar verzichtet auf Druck der Partei auf eine Kandidatur für die Landesliste. Ende Dezember berichtet der RBB über detaillierte Schilderungen vermeintlicher Opfer. Die Pankower Grünen revidieren ihre Entscheidung, Gelbhaar als Kandidat für das sicher geglaubte Direktmandat ins Rennen zu schicken.
Später kommt heraus: Der RBB saß einer gefälschten eidesstattlichen Versicherung auf, zumindest was die schwersten Vorwürfe betraf. Diesen stammten unter falschem Namen von jener Frau, die zuvor bei den Partei-Linken gegen Gelbhaar Stimmung machte. Der Politiker bestreitet alle Vorwürfe und nennt es eine Intrige. Viele Medien springen auf: Gelbhaar – das Opfer. Doch nicht alles, was dem RBB vorlag, war gefälscht.
„Relevanter Vorwurf grenzverletzenden Verhaltens“
Der Fall wurde zu einer der größten Skandale in der Geschichte der Grünen – und des RBB. Mit dem Vorwurf, ein Mann hätte Frauen sexuell belästigt, werden Karrieren beendet, Männer, beschädigt. So war es bei Gelbhaar. Dafür bekam er vom RBB im Nachhinein eine sechsstellige Entschädigung.
Die Parteispitze berief eine Untersuchungskommission ein und stellte dann dies fest: Mehrere Frauen hätten „Erfahrungen und Beobachtungen berichtet, die nicht strafrechtlich relevant sind, aber als grenzverletzend, unangemessen oder übergriffig wahrgenommen wurden“. Das Ombudsverfahren der Bundespartei zu den Vorwürfen mehrerer Frauen wurde abgebrochen.
Der Anwalt der Bundespartei befand: Alle Meldungen über Gelbhaar verdichteten sich „zu einem relevanten Vorwurf grenzverletzenden Verhaltens“. Und wieder: Die bekannten Fälle möglichen Fehlverhaltens überschritten nicht die strafrechtliche Grenze etwa zur sexuellen Belästigung.
Gelbhaars Anwälte und damit der Politiker selbst meinen, er sei weitgehend rehabilitiert. Er hat erfolgreich den RBB verklagt und es geschafft, dass seiner Parteikollegin, der Berliner Abgeordneten Klara Schedlich, gerichtlich bestimmte Aussagen für den RBB über ihre Erfahrungen und Chats untersagt wurden.
Nicht, weil das Landgericht Hamburg zu entscheiden hatte, ob etwas unwahr sei, wie die Vorsitzende Richterin Mitte Mai in ihrer mündlichen Urteilsbegründung sagte. Sondern, weil zu angeblichen Berührungen Aussage gegen Aussage stand. Weil Schedlich im Rahmen ihrer eidesstattlichen Versicherung den unzutreffenden Eindruck erweckte, die Chatkommunikation sei einseitig von Gelbhaar betrieben worden.
Untersagt wurden ihr Aussagen zu nächtlichen Nachrichten, zu Kommentaren zu ihrem Aussehen und Gelbhaars angeblichem Versuch, sie auf einen Kaffee treffen zu wollen. Das Gericht meinte, dass sich beide längere Zeit Direktnachrichten geschrieben hätten, es damit keine einseitige Kommunikation gewesen sein.
Obendrein gibt eine Verdachtsberichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ), die im Eilverfahren vom Oberlandesgericht (OLG) Hamburg überwiegend für zulässig erklärt wurde und weiter im Internet nachzulesen ist. Die „Chronologie eines Grenzfalls“ ist ein in weiten Teilen vorerst zulässiger Bericht über die Erfahrungen von acht Frauen mit wohl grenzverletzendem Verhalten und mit Begegnungen, die sie als unangenehm und unangemessen empfunden haben wollen. Allerdings kann Gelbhaar weiter dagegen vorgehen. Drei Jahre hat er noch Zeit, um in einem Hauptsacheverfahren gegen die SZ zu klagen.
Unser Mandant bedrängt keine Frauen.
Ein Anwalt von Stefan Gelbhaar
Bis dahin ist nach der Entscheidung bis auf Weiteres die Verdachtsberichterstattung der SZ insofern zulässig, wenn das Blatt schreibt: „Die geschilderten Erfahrungen der betroffenen Frauen „berühren Fragen von ungleicher Macht, Status und Einfluss und beschreiben, sofern sie zutreffen, ein Verhalten, das heute in vielen Unternehmen wohl die Compliance-Abteilung beschäftigen dürfte: Junge weibliche Grüne anflirten, ihnen Komplimente machen, bis manche sich bedrängt fühlen“. Zum Beispiel durch „Annäherungen, die nicht einvernehmlich, sondern einseitig“ gewesen sein sollen.“
Gelbhaars Anwalt erklärt auf Anfrage dazu: „Unser Mandant bedrängt keine Frauen.“ Ein konkret geschilderter Vorwurf im SZ-Bericht sei eine unwahre Behauptung und „so auch nicht durch die betreffende Person formuliert worden“. Der Vorwurf sei zudem unbewiesen. Unmittelbar Anwesende „haben diesen angeblichen Vorgang nicht bestätigt“.
Es sei Gelbhaars Wunsch, „mit den Personen, die weiterhin Vorbehalte gegen unseren Mandanten gegenüber Dritten formulieren, einen direkten und versöhnlichen Abschluss zu finden und nach vorne zu schauen“.
Der Anwalt André Nourbakhsch, der mehrere betroffene Frauen vertritt, sieht das anders. Nach seiner Kenntnis habe Gelbhaar seit der Entscheidung des OLG Hamburgs kein Angebot für eine Mediation oder Ähnliches gegenüber den Frauen, die eidesstattliche Versicherungen zu ihren Erfahrungen mit dem Politiker abgegeben haben, gemacht.
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