
Deutschland könne Israels Premier keine Immunität zusichern, heißt es in einer Erklärung von mehr als 70 Juristen. Sie sehen auch Rechtsverstöße im Umgang mit der UN-Berichterstatterin Albanese.
© Stephanie Pilick/dpa
Vor 70 Jahren war die Geburtsstunde des Grundgesetzes: Das Dokument des Urvertrauens in die Demokratie .
Deutschland könne Israels Premier keine Immunität zusichern, heißt es in einer Erklärung von mehr als 70 Juristen. Sie sehen auch Rechtsverstöße im Umgang mit der UN-Berichterstatterin Albanese.
In den Sondierungen von Union und SPD ist bisher vor allem die Rede von zwei milliardenschweren Sondervermögen. Die Bundesbank bringt nun eine Reform der Schuldenbremse ins Spiel.
Am 10. September gedenkt der Bundestag seiner Konstituierung vor 75 Jahren. Dazu werden Ex-Innenminister Gerhart Baum (FDP) und die Historikerin Christina Morina reden.
Der Staat ist keine Chiffre. Der Staat sind wir alle. Ihn zu verbessern, um das Gemeinwesen zu stärken, ist Privileg und Pflicht. Wozu sind wir Bürger?
Im Archiv des Bundestages wird das Original-Exemplar des Grundgesetzes sorgsam verwahrt. Parlaments-Historiker Michael F. Feldkamp kennt dessen Geschichte.
Erst in den Ländern, dann in einem kleinen Konvent – schließlich im Parlamentarischen Rat: Das Provisorium namens Grundgesetz wurde solide gebaut.
Grundgesetz und Populismus vertragen sich nicht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Möhlmann-Fall ist ein Aufruf zur Besinnung.
Gegen Benachteiligungen wegen des Lebensalters vorzugehen, sei bisher schwierig, sagt die Antidiskriminierungsbeauftragte. Sie fordert rechtliche Änderungen.
Hinter dem Machtwort von Olaf Scholz steckt womöglich ein Konsens, der Machtworte entbehrlich macht. Warum die Regierung ihn versteckt.
Artikel 10 erklärt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis für unverletzlich. Im Namen der Sicherheit, versuchen Behörden Lücken zu finden.
Artikel 9 gibt Bürgern das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Trotzdem war Kanzler Adenauer mit einem KPD-Verbot erfolgreich.
Artikel 8 gibt den Bürgern das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Tanz- und Musikveranstaltungen fallen nicht darunter.
Artikel 7 regelt das Recht aufs Lernen. Das bedeutet auch, dass Privatschulen staatlich gefördert werden.
Artikel 6 stellt Ehe und Familie unter Schutz. Ein Elternteil darf trotzdem nicht dazu gezwungen werden, sein Kind zu treffen.
Artikel 5 schützt die Freiheit von Meinung, Presse, Kunst und Wissenschaft. Deshalb durfte ein Senatsdirektor zum Boykott von Filmen aufrufen.
Artikel 4 schützt Glauben, Gewissen und Überzeugungen der Menschen. Deshalb darf Bayern die Schulen nicht mehr zwingen, Kruzifixe aufzuhängen.
Artikel 3 stellt alle Menschen gleich, er soll Diskriminierung verhindern. Deshalb reicht nun Standesämtern die Unterscheidung „männlich/weiblich“ nicht mehr.
Artikel 1 der Verfassung besagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das bedeutet auch einen menschenwürdigen Strafvollzug.
Artikel 2 verspricht die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Deshalb durfte Adenauer einen Gegner nicht mit Passkontrollen disziplinieren.
Lob und Preis einem Gesetzestext - doch der Erfolg der Bundesrepublik hat mit Prozessen zu tun, die nicht in Karlsruhe entschieden werden. Ein Kommentar.
öffnet in neuem Tab oder Fenster