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Hombach

Das Landgericht Hamburg hat die Behauptung untersagt, die Veba habe dem WAZ-Geschäftsführer ein Haus gebaut. Eine solche Äußerung verletze den Kläger Bodo Hombach „rechtswidrig bei bestehender Wiederholungsgefahr in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht“.

Von Joachim Huber
Susan Akel

Kinder, Küche, keine Kohle – immer mehr TV-Experten lösen jedes Problem. Dabei sind Ratgebersendungen keineswegs neu.

Von Tilmann P. Gangloff
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