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Noch vor kurzem war die Stimmung in der Redaktion des Perlentauchers euphorisch, die Internetseite hatte vor dem Frankfurter Oberlandesgericht gegen die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) und die „Süddeutsche Zeitung“ gewonnen und darf seither weiterhin ihre täglichen Rezensionsnotizen aus den Feuilletons der Zeitungen an Dritte wie Buecher.de verkaufen.

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