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Beschränkungen für die Online-Angebote von ARD und ZDF sind die Kernpunkte des neuen Rundfunkstaatsvertrags, den die Ministerpräsidenten am Donnerstag in Dresden beschlossen haben. Die Länderchefs sprachen danach in einer gemeinsamen Erklärung von einem „wesentlichen Baustein in der Modernisierung der Medienordnung“.

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