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Ein Kunde geht in einem Supermarkt einkaufen und trägt dabei eine Maske.

© Robert Michael/dpa

Aldi, Rewe und Co.: Werden Supermärkte die Maskenpflicht per Hausrecht durchsetzen?

Die staatlich verordnete Maskenpflicht beim Einkauf fällt weg. Geschäfte könnten sie jedoch selbst anordnen, wie Gesundheitsminister Lauterbach empfohlen hat.

Nach dem 3. April fällt in den meisten Bundesländern die Maskenpflicht beim Einkaufen. Machen die Länder auch danach keine neuen gesetzlichen Vorgaben, könnten die verschiedenen Bereiche des öffentlichen Lebens noch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und auf eine Maskenpflicht bestehen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Händler sogar angeregt, dies umzusetzen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) geht davon aus, dass viele Menschen trotzdem aus Gewohnheit weiterhin eine Maske tragen werden. Der Hauptgeschäftsführer des HDE, Stefan Genth, sagte außerdem der Deutschen Presse-Agentur: „Der Gesetzgeber hat mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes entschieden, dass die Pflicht zum Tragen von Masken nur noch in Ausnahmefällen und in besonderen Hotspots angeordnet werden kann”.

Die demokratisch legitimierte und von zahlreichen Fachleuten beratene Politik setze damit den Rahmen für die Pandemiebekämpfung.

Es sei zugleich nicht auszuschließen, dass Händler außerhalb von Corona-Hotspots von ihrem Hausrecht Gebrauch machten und Masken beim Einkauf vorschrieben. „In welchem Umfang dies praktiziert wird, werden die nächsten Wochen zeigen.”, so Gerth. Doch im Einzelhandel ist die Bereitschaft dafür bislang eher gering.

Die Bereitschaft für Maskenpflicht bislang eher gering

Ein Pressesprecher der REWE-Gruppe erklärte auf Anfrage, dass sie sich an den jeweiligen Länderverordnungen orientieren werden: „Die behördlichen Pandemie-Maßnahmen werden von den Ländern und Kommunen vorgegeben – die REWE-Märkte setzen die von den Behörden gemachten Anordnungen entsprechend einheitlich um.” Eine allein vom Unternehmen vorgegebene Maskenpflicht kommt für REWE demnach nicht in Frage.

In einigen Teilen Deutschlands werden die Verbraucher aber wohl weiter zur Maske greifen müssen, bevor sie durch die Ladentür gehen. Denn in Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern soll das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen bis Ende April weiter Pflicht sein.

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Ähnlich sieht das auch die Schwarz-Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören. Ein Vertreter des Unternehmens erklärte dem RND gegenüber, dass sie sich grundsätzlich an den jeweiligen Corona-Regeln der Bundesländer und der aktuellen Arbeitsschutzverordnung orientiert und diese umsetzt.

Zahlreiche andere Händler haben ebenfalls bekanntgegeben, dass sie von ihrem Hausrecht nicht Gebrauch machen werden - etwa der Möbelhändler Ikea, der Gartencenter-Betreiber Dehner, die Bekleidungskette Ernsting's Family, das Kaufhausunternehmen Woolworth und der Buchhändler Thalia.

Auch ALDI Nord möchte die konkrete Ausgestaltung der Länderverordnungen abwarten. Das teilte der Pressesprecher auf Anfrage mit. Wo es keine rechtliche Vorgabe mehr gibt, empfehle das Unternehmen aber weiterhin, freiwillig eine Maske zu tragen.

Aldi Süd teilte mit, man behalte sich eine Empfehlung an die Belegschaft und Kundschaft vor, weiter freiwillig eine Maske zu tragen.

Edeka-Gruppe ist ein besonderer Fall

Etwas anders sieht es bei der Edeka-Gruppe aus, wo viele Filialen inhabergeführt sind. Die Inhaber dürfen „eigenständig über alle Maßnahmen in ihren Märkten entscheiden“, sagte eine Unternehmenssprecherin dem RND gegenüber. Es ist also möglich, dass die Maskenpflicht in einem Markt gelten wird und im anderen nicht.

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Allerdings kündigte Edeka am Donnerstag an, die Maskenpflicht ab kommender Woche nicht grundsätzlich aufrecht erhalten zu wollen. „Da fehlen uns die Möglichkeiten der Kontrollen“, sagte eine Sprecherin der Supermarktkette der Deutschen Presse-Agentur.

Das Unternehmen empfehle zwar weiterhin beim Besuch der Supermärkte das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske, um Kunden und Mitarbeiter zu schützen. „Leider hat der Gesetzgeber mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes entschieden, dass die Pflicht zum Tragen von Masken nur noch in Ausnahmefällen und in besonderen Hotspots angeordnet werden kann“, kritisierte Edeka. „Man kann daher nun nicht erwarten, dass wir mithilfe des Hausrechts weiterhin eine Maskenpflicht durchsetzen.

In der Belegschaft gibt es mitunter Befürchtungen, dass sich das Infektionsgeschehen in den Geschäften durch die Lockerung erhöhen könnte. Die Arbeitgeber betonen, dass sie Gesundheitsschutz des Personals weiter sehr ernstnähmen.

Desinfektionsmittel am Ladeneingang und Plexiglasscheiben an Kassen oder Infoschaltern soll es auch weiter geben - das betonten mehrere Firmen. (mit dpa)

Anastasia Klimovskaya

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