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Explosive, giftige oder radioaktive Stoffe wie Gase oder Chemikalien dürfen in der EU nur von Schiffen mit doppelwandigen Tanks transportiert werden. Einwandige Schiffe, die Öl befördern, sollen in der Seeschifffahrt bis 2015 aus dem Verkehr gezogen werden, in der Binnenschifffahrt dürfen sie dagegen weiter fahren.