zum Hauptinhalt
Die Opfer des Paragrafen 175 in der Bundesrepublik sollen endlich entschädigt werden.

© dpa/Arne Dedert

Update

Opfer des Paragrafen 175: Bundestag beschließt Rehabilitierung von Schwulen

Der Bundestag hat die Bestrafung von Homosexuellen via Paragraf 175 rückgängig gemacht. Auf Drängen der Union gilt das jedoch nur für Männer, deren Partner mindestens 16 Jahre alt waren.

Schwule Männer, die noch nach 1945 wegen einvernehmlichem Sex verurteilt wurden, können rehabilitiert werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend einstimmig, gegen sie ergangene Urteile aufzuheben und die Betroffenen zu entschädigen. Vertreter von Lesben und Schwulen sprachen von einem "historischen Schritt". Erstmals werden damit zur Zeit der Bundesrepublik gefällte Urteile pauschal aufgehoben.

Der frühere Paragraf 175 im Strafgesetzbuch, der in der Kaiserzeit eingeführt wurde und im Nationalsozialismus die Grundlage für die Verfolgung und Ermordung Homosexueller war, galt auch in der Bundesrepublik und DDR weiter fort. Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle wurden in der Bundesrepublik bis 1969 rund 50.000 Männer wegen ihrer Homosexualität verurteilt. Dann wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 komplett abgeschafft.

Die pauschale Aufhebung von Urteilen gegen Schwule war lange umstritten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bezeichnete den Bundestagsbeschluss als "späten Akt der Gerechtigkeit".

Auch Vertreter von Schwulen und Lesben sprachen von einer "historischen Stunde". Größen Ärger löste indes eine Änderung des Gesetzes in letzter Minute aus. Im Rechtsausschuss des Bundestags hatte die Union am Dienstag durchgesetzt, die Rehabilitierung einzuschränken. Ausgeschlossen werden nun pauschal diejenigen, deren Partner unter 16 Jahre alt waren - auch wenn die Handlungen einvernehmlich waren. „Hierdurch soll dem Gedanken des Jugendschutzes möglichst umfassend Rechnung getragen werden“, heißt es in der Begründung (die Unterlagen sind auf der Bundestagswebseite einzusehen).

Bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren

Bisher hatte der Gesetzentwurf die Altersgrenze bei 14 Jahren gezogen - was dem Schutzalter für heterosexuellen Sex entspricht. Warum die Union auf einmal einen Unterschied zwischen Homosexuellen und Heterosexuellen sieht, geht aus den Papieren nicht hervor. Die Änderung wurde im Rechtsausschuss mit Stimmen von Union und SPD beschlossen - obwohl aus Sicht der SPD-Fraktion „die Heraufsetzung der Altersgrenze auf 16 Jahre nicht nötig“ sei, wie es heißt: Vielmehr berge dies "die Gefahr erneuter Ungleichbehandlung". Dennoch trage die Fraktion das Gesetz mit, da viele Menschen schon viel zu lange auf ihre Rehabilitierung warteten.

In der SPD gibt es bereits Widerstand gegen die Last-Minute-Änderung. „Mir fehlen die Worte! Eine Anhebung des Schutzalters auf 16 ist eine knallharte Diskriminierung“, postete Petra Nowacki, die Chefin von „SPDqueer“ auf Facebook. Es sei eine „Unverschämtheit“, dass die CDU/CSU-Fraktion angedroht habe, den Gesetzentwurf sonst ganz fallen zu lassen. Sie sei aber auch von der eigenen Fraktion „enttäuscht“, dass sie sich darauf eingelassen habe.

Entsetzt zeigte sich Jörg Litwinschuh, Vorsitzender Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die in einem Zeitzeugen-Archiv die Geschichte der Opfer des Paragrafen 175 aufarbeitet. Zwar sei die Rehabilitierung ein "historisch bedeutsamer Meilenstein". Die Bundesstiftung bedauert aber "diese nachträgliche Einschränkung“, erklärte Litwinschuh gegenüber dem Tagesspiegel. Die Grenze bei 14 Jahren habe schließlich beim allgemeinen Schutzalter für sexuelle Handlungen gelegen.

"Bittere Einschränkung", sagt die Hirschfeld-Stiftung

Für einige schwule Senioren aus dem Zeitzeugenprojekt der Hirschfeld-Stiftung sei das „sehr bitter“, sagte Litwinschuh: „Sie werden nicht rehabilitiert, andere Zeitzeugen werden rehabilitiert - eine Paradoxie, deren Auswirkungen heute noch nicht absehbar sind.“ Tatsächlich könnte die Anhebung der Altersgrenze zur Folge haben, dass auch einige damals bestrafte Jugendliche oder junge Erwachsenen mit wenig Altersunterschied zu ihren Partnern betroffen sind, die damals etwa von den Eltern des Partners angezeigt wurden. Oder Männer wie der heute 75-jährige Fritz Schmehling, der erwischt wurde, als er im Alter von 14 Jahren mit einem Mann schlief - „auf eigene Initiative“, wie er unlängst in einer Tagesspiegel-Reportage erzählte.

Litwinschuh sagte nach der Verabschiedung im Bundestag, man werde Betroffene unterstützen, die nicht rehabilitiert werden, wenn sie jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Eine Klage in Karlsruhe könne Klarheit schaffen, ob die neue Fassung des Rehabiltierungsgesetzes verfassungsrechtlich bedenklich sei.

Unverändert bleibt im Gesetzentwurf die Höhe der Entschädigungen: Auf Antrag erhalten die Verurteilten nach Prüfung eine Entschädigung von 3000 Euro pro Urteil und 1500 Euro pro angefangenem Jahr eines Freiheitsentzugs. Von den rund 50.000 Verurteilten leben nach Schätzungen des Bundesjustizministeriums nur noch rund 5000. Als eine Art Kollektiventschädigung hatte der Bundestag bereits im letzten Herbst erstmals eine jährliche institutionelle Förderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Höhe von 500.000 Euro beschlossen.

Zur Startseite