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Behandlungen, die Homosexuelle "umpolen" sollen, sind seit dem frühen Sommer verboten, wenn sie sich an Jugendliche richten.

© imago/Westend61

FDP-Abgeordneter kritisiert Jens Spahn: "Schutz vor Konversionsbehandlungen wird zu langsam umgesetzt"

Die Bundesregierung setzt das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen von Homosexuellen zu langsam um: Das kritisiert der FDP-Abgeordnete Jens Brandenburg.

Seit mehreren Monaten ist das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen beschlossen. Doch der Aufbau von Meldestellen und Beratungsangeboten, mit denen Anbieter solcher „Umpolungsbehandlungen“ identifiziert und Betroffene besser geschützt werden sollen und die das Gesetz vorsieht, zieht sich.

Das ergibt die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Jens Brandenburg, die dem Queerspiegel-Newsletter des Tagesspiegel exklusiv vorliegt. Dort heißt es relativ vage, die Bundesgesundheitszentrale leiste aktuell „organisatorische und konzeptionelle Vorarbeiten“, um ein „anonymes, bedarfsgerechtes Beratungsangebot für Betroffene“ aufzubauen. Start der Umsetzung? Im Jahr 2021.

"Die mittelalterlichen Umpolungsversuche finden weiter statt"

Jens Brandenburg geht das nicht schnell genug.  „Die Bundesregierung darf das Verbot jetzt nicht einfach zu den Akten legen. Per Gesetz allein sind die Konversionsverfahren noch lange nicht aus der Welt“, sagt er. Eine Beratung irgendwann im nächsten Jahr sei viel zu spät: „Die mittelalterlichen Umpolungsversuche finden weiter statt und die Opfer brauchen dringend Hilfe. Spätestens zum Jahreswechsel muss die erste Beratung bereitstehen.“

[Diese Meldung stammt aus dem monatlichen Queerspiegel-Newsletter des Tagesspiegel - hier geht es zur Anmeldung.]

Er stößt sich auch daran, dass das Ministerium in Sachen Strafverfolgung auf die Strafverfolgungsbehörden der Länder verweist. Damit mache es sich Minister Jens Spahn „zu einfach“. So werde künftig niemand einen systematischen Überblick über die menschenverachtende Umpolungsszene bekommen.

„Ohne feste Verfahren und Meldestellen fischt die Strafverfolgung im Dunkeln. Wir brauchen einen bundesweiten Austausch, um den kriminellen Netzwerken das Handwerk zu legen und eine öffentliche Aufklärung zu ermöglichen“, fordert Brandenburg.

Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen war im Mai vom Bundestag nach fast anderthalb Jahren Diskussion beschlossen worden.  Jetzt ist „untersagt, eine Konversionsbehandlung an einer Person durchzuführen, die unter 18 Jahren alt ist“, wie es im Gesetz heißt, oder wenn die Einwilligung der Person „auf einem Willensmangel beruht“.

Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro

Wer es doch tut, hat mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe zu rechnen. Untersagt, ist ebenfalls für die fragwürdigen Maßnahmen zu werben. Darauf steht eine Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro. 

Ein Bericht der Magnus-Hirschfeld-Stiftung schätzt die Zahl der Betroffenen auf 1000 bis 2000 pro Jahr. Dass die häufig als Therapien bezeichneten Interventionen wirken, ist nicht belegt. Im Gegenteil: Betroffene tragen oftmals psychische Schäden davon, die bis zum Suizid führen können.

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