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Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesfamilienministerin Lisa Paus.

© IMAGO/Jürgen Heinrich

Selbstbestimmungsgesetz: Abstimmungsprozess in Regierung „nicht abgeschlossen“

Einfache Änderung des Geschlechtseintrags: Immer wieder verzögert sich der Gesetzentwurf. „In Kürze“ soll es so weit sein, aber der Abstimmungsprozess zwischen den Ministerien dauert an.

Wann veröffentlicht die Bundesregierung den Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz, das die Änderung des Geschlechtseintrags wesentlich vereinfachen soll? Seit Monaten verzögert sich das Vorhaben – und aktuell nimmt es eine weitere Schleife.

Eigentlich sollte der Gesetzentwurf „vor Ostern“ stehen, hieß es Ende März, nachdem Regierungskreise eine politische Einigung zwischen den federführenden Minister*innen Marco Buschmann (Justiz, FDP) und Lisa Paus (Familie, Grüne) verkündet hatten. Doch Ostern ist vergangen, und der Gesetzentwurf lässt weiter auf sich warten.

Zu hören ist, noch immer würden die beiden Ministerien darüber streiten, wie im Gesetz denn nun mit dem Hausrecht für bestimmte Einrichtungen wie Frauensaunen umgegangen wird.

Auf Tagesspiegel-Anfrage erklärt eine Sprecherin des Familienministeriums nun, eine Veröffentlichung des Entwurfs stehe „in Kürze an“. Zu weiteren inhaltlichen Details könne sie keine Auskunft geben, „da der Abstimmungsprozess mit dem BMJ [Bundesjustizministerium] noch nicht abgeschlossen ist“.

Ein Sprecher des Justizministeriums teilt mit, beide Ministerien „streben an“, den Entwurf „demnächst vorzulegen“: „Einen genauen Zeitpunkt hierfür kann ich Ihnen noch nicht nennen.“ Auf die Frage, ob die politische Einigung voreilig verkündet wurde, gehen die Sprecher*innen beider Häuser erst gar nicht ein.

Buschmanns Sprecher verweist zudem auf eine Aussage des Ministers von Ende März. Das Gesetz werde „das große Versprechen einlösen“, es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen zu erleichtern, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern zu lassen. Zugleich sei es wichtig, dass das Gesetz die legitimen Interessen der gesamten Gesellschaft in den Blick nehme: „Wir sind zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf breite gesellschaftliche Zustimmung finden wird, wenn wir ihn in Kürze vorstellen.“

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