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Vertraulicher BKA-Bericht: Magdeburg-Attentäter wurde wohl 105 Mal aktenkundig
Der Todesfahrer von Magdeburg war den Behörden kein Unbekannter: Einem vertraulichen BKA-Bericht zufolge, soll er 105 Mal in den Akten von sechs verschiedenen Bundesländern auftauchen.
Stand:
Behörden in mindestens sechs verschiedenen Bundesländern hatten einem Bericht zufolge vor dem Anschlag in Magdeburg Kontakt mit dem späteren Attentäter. Dies geht aus einem internen Bericht hervor, der an den Bundestag übermittelt wurde und den Umgang der Behörden mit Taleb Al Abdulmohsen dokumentiert. Aus dem Bericht, der 16 Seiten umfasst und vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellt wurde, zitiert der „Spiegel“.
Darin seien 105 Ereignisse aufgeführt, die seit 2013 mit Abdulmohsen in Verbindung stehen. Demnach wurden in den Jahren vor der Tat 14 Ermittlungsverfahren gegen den saudischen Arzt eingeleitet, von denen die Mehrheit eingestellt wurde.
Abdulmohsen selbst habe 18 Anzeigen gegen andere eingebracht, wobei er insbesondere einen Verein zur Unterstützung von Geflüchteten mit teils unhaltbaren Vorwürfen konfrontierte. Seine Feindseligkeit richtete sich jedoch auch gegen Vertreter der Justiz, einschließlich Richter und Staatsanwälte, und sogar gegen seinen eigenen Anwalt soll er Drohungen ausgesprochen haben.
Laut Bericht wurde Abdulmohsen zweimal rechtskräftig verurteilt. Die letzte Verurteilung erfolgte am Tag vor der Gewalttat in Magdeburg wegen Missbrauchs von Notrufen. Dieser Vorfall ist als der 105. Eintrag in der Chronologie vermerkt, die am Donnerstag im Innenausschuss des Bundestags thematisiert wurde.
Das Dokument des BKA zeigt laut „Spiegel“ auf, dass neben den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg und Bayern auch zahlreiche Bundesbehörden in den Fall involviert waren. Dazu zählten das BKA, der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz und sogar das Kanzleramt.
Erstmals im Juli 2014 informierten saudische Stellen das Bundesamt für Verfassungsschutz darüber, dass Abdulmohsen ihrem Botschafter gedroht habe. Der Fall wurde an das BKA weitergeleitet. In den Jahren 2023 und 2024 wiesen saudische Behörden mehrfach den BND und andere Stellen auf Internetbeiträge hin, in denen Abdulmohsen Gewalt androhte. Trotz zweier Gefährderansprachen durch die Polizei in Sachsen-Anhalt zeigten diese Maßnahmen offenbar keine Wirkung.
Abdulmohsen wandte sich laut Bericht auch mehrfach an das Bundesinnenministerium. Im Februar 2023 äußerte er über das Kontaktformular unter anderem die Frage: „Muss man in Deutschland 20 Leute auf den Straßen von Berlin umbringen, um die Gerechtigkeit zu bekommen?“
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