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Probewarnung steht auf dem Display eines Handys anlässlich der bundesweiten Warntags im letzten Jahr.

© IMAGO/diebildwerft

Wichtiger Termin am bundesweiten Warntag?: Was passiert, wenn das Handy ausgeschaltet ist

Am Donnerstag um 11 Uhr sollen bundesweit die Handys klingeln – auch bei vorheriger Stummschaltung. Was also tun, wenn man ausgerechnet dann einen wichtigen Termin hat?

Stand:

Zum bundesweiten Warntag am 11. September 2025 (Donnerstag) sollen pünktlich um 11 Uhr landesweit nicht nur die Sirenen, sondern auch sämtliche Handys Alarm schlagen – auch wenn das Gerät zuvor auf stumm geschaltet wurde. Mit dem jährlich stattfindenden Aktionstag möchte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) testen, wie gut Deutschland auf den Ernstfall vorbereitet ist und wie viele Bundesbürger im Ernstfall erreicht werden.

Dafür wird mithilfe des Mobilfunkdienstes Cell-Broadcast am Donnerstag um Punkt 11 Uhr eine Meldung via Push-Nachricht verschickt. Die Textnachricht soll via Pop-Up-Fenster auf dem Handy-Display erscheinen. Außerdem wird ein Alarmton in maximaler Lautstärke samt Vibration ausgespielt. Bei einigen Geräten könnte die Textnachricht zusätzlich von einer Computerstimme vorgelesen werden, berichtete das BBK im Vorfeld.

Doch was, wenn man den Probealarm gar nicht bekommen will – beispielsweise, weil man um 11 Uhr in einem Vorstellungsgespräch sitzt, einer Trauerfeier beiwohnt oder eine Klausur schreiben muss?

Wie bringt man das Handy am Warntag zum Schweigen?

Dem BBK zufolge wird die Cell-Broadcast-Warnung samt Signalton und Vibration nicht übertragen, wenn das Smartphone zuvor in den Flugmodus versetzt oder alternativ ganz ausgeschaltet wurde.

Die Warnmeldung wird über das Cell-Broadcast-Verfahren an alle empfangsfähigen Geräte innerhalb einer Funkzelle (also in einem Abschnitt des Mobilfunknetzes) geschickt. Entsprechend dürften alle Handys in äußert abgelegenen Regionen, außerhalb einer Funkzelle, stumm bleiben.

Um Cell-Broadcast-Warnungen zu erhalten, muss das Handy eingeschaltet sein und darf sich nicht im Flugmodus befinden.

BBK-Präsident Ralph Tiesler

BBK-Präsident Ralph Tiesler verrät auf der Webseite des Bundesamtes, dass es für eine Warnung via Cell Broadcast wichtig sei, „dass das Handy das jeweils aktuellste Betriebssystem hat, dass das Handy eingeschaltet ist und sich nicht im Flugmodus befindet.“ Android-Geräte sollten dem BBK zufolge mindestens die Betriebssystem-Version 11 haben, iOS-Geräte brauchen mindestens Version 16.1 und aufwärts.

Auch ältere Handytypen sollen die Cell-Broadcast-Warnungen demnach nicht empfangen können. Eine unvollständige Liste von empfangsfähigen Handytypen (iPhone, Samsung, Google Pixel, Sony) hat das Bundesamt auf seiner Webseite veröffentlicht (Stand: September 2025).

Kann man Cell-Broadcast generell unterdrücken?

Das BBK schreibt dazu auf seiner Webseite: „Grundsätzlich kann der Empfang von Cell-Broadcast-Warnmeldungen in Abhängigkeit vom Mobilfunkendgerät und der jeweiligen Software auf dem Mobilfunkendgerät individuell unterdrückt werden.“ Das gelte jedoch nicht für Warnmeldungen mit der höchsten Warnstufe, also Warnstufe 1. Für nähere Informationen dazu, wie genau eine Unterdrückung vorgenommen wird, verweist das BBK auf Angaben des jeweiligen Mobilfunkanbieters.

Bei neueren Handys sollte das Cell-Broadcast-System bereits voreingestellt und damit automatisch aktiviert sein. Über die sogenannten „gerätespezifische Einstellungen“ kann man Anpassungen vornehmen, um den Empfang von Cell-Broadcast-Meldungen zu aktivieren oder deaktivieren. Hierbei sei allerdings gesagt: Der Warntag samt Cell-Broadcast-Meldung wird nicht zum Spaß durchgeführt. Hier soll getestet werden, ob die Bundesbürger im Ernstfall erreichbar sind. Eine Deaktivierung der Meldung wäre in dem Sinne nicht ratsam.

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