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Haben auch Sie Ihre Stimme abgegeben? Nach deutschem Wahlrecht durften Sie das nur dann, wenn Ihr sekundäres Geschlechtsmerkmal so weit ausgebildet ist, dass, sobald Sie den Mund aufmachen, jeder heraushören kann, ob Sie männlich oder weiblich sind.

Von Thomas de Padova

(17), Carlvon-Ossietzky-Oberschule: Ich will nicht studieren, weil ich keine Lust habe, nach dem Studium einen riesigen Schuldenberg abzahlen zu müssen. Meine Mutter zahlt jetzt noch an ihrem Bafög ab.

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