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Das Apotheken-A ist am Morgen an einer Apotheke in der Neustadt zu sehen.

© dpa/Robert Michael

Wegen Personalmangel: Apotheken könnten bald kürzere Öffnungszeiten haben

In mehreren Bundesländern dürfen Apotheken mit einer Mindestöffnungszeit auf den Fachkräftemangel reagieren. Welche Bundesländer betroffen sind.

In mehreren Regionen Deutschlands könnten auf die Kunden von Apotheken kürzere Öffnungszeiten zukommen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) bestätigte am Mittwoch einen Bericht der „Apotheken Umschau“, demzufolge in sechs Bundesländern die Mindestöffnungszeiten gekürzt worden sind. Betroffen sind Apotheken in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, in Nordrhein und in Westfalen-Lippe.

Die Neuregelungen in den Kammerbereichen geben den einzelnen Apotheken die Möglichkeit zu kürzeren Öffnungszeiten. Ob dies tatsächlich umgesetzt werde, sei aber Sache der einzelnen Apothekenleiter, erklärte eine ABDA-Sprecherin. Vor allem in ländlichen Regionen herrsche häufiger Personmangel. Wenn sich die Öffnungszeiten verkürzten, könnten Apotheken weiterhin geöffnet bleiben. „Eine Apotheke mit leicht verkürzten Öffnungszeiten ist besser als keine Apotheke - gerade auch auf dem Land“, sagte die Sprecherin.

Die Mindestregelungen sind je nach Kammerbezirk unterschiedlich. Im Bezirk Nordrhein müssen die Apotheken beispielsweise an vier Tagen in der Woche mindestens sechs Stunden in der Spanne von 8 bis 20 Uhr aufhaben sowie an einem weiteren Tag drei Stunden lang. Der Bundesverband empfiehlt den Kunden, sich bei ihrer jeweiligen Apotheke nach den Öffnungszeiten zu erkundigen. (dpa)

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