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Der Berliner Schriftsteller Christoph Peters, 1966 in Kalkar am Niederrhein geboren.

© Luchterhand/Peter von Felbert

Update

Peters-Roman „Innerstädtischer Tod“ weiterhin erhältlich: Auch Oberlandesgericht Hamburg sieht keinen Grund für ein Verbot

Nächste Niederlage für den Berliner Galeristen Johann König: Das Oberlandesgericht Hamburg lehnt die Beschwerde ab und sieht keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Königs Anwalt erwägt nun die Möglichkeit, direkt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

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Nun hat also auch das Hamburger Oberlandesgericht dem Berliner Galeristen Johann König und seiner Anwaltskanzlei Schertz Bergmann zu verstehen gegeben, dass es keinen Grund für ein Verbotsverfahren gegen Christoph Peters’ Roman „Innerstädtischer Tod“ wegen mutmaßlicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte von König und dessen Frau sieht.

Nachdem zunächst das Landgericht in Hamburg die Klage der Königs abgelehnt und Königs Anwalt Simon Bergmann deshalb eine Beschwerde eingereicht hatte, hat das Oberlandesgericht am Mittwoch in einem Eilverfahren diese Beschwerde abgewiesen.

„Innerstädtischer Tod“ handelt unter anderem von einem Künstler, der sich von einem Galeristen vertreten lässt, der durchaus ein paar Ähnlichkeiten mit Johann König aufweist, die wiederum im Fall von Königs Frau in dem Roman mehr als vage erscheinen.

Zudem muss sich der Galerist in dem Roman, so wie seinerzeit Johann König, mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs auseinandersetzen; König hatte sich damals gegen die in der „Zeit“ erhobenen Vorwürfe juristisch zur Wehr gesetzt und sieht nun auch alle Passagen des Romans von Christoph Peters in dieser Sache als Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte an.

Beide Hamburger Gerichte aber haben dazu eine sehr andere Sichtweise. Nicht einmal eine mündliche Verhandlung betrachteten sie nach der Lektüre des Romans als nötig, um sich ein Bild zu machen. Was den Königs jetzt bleibt: Sie können, wie alle Antragsteller eines Einstweiligen Verfügungsverfahrens, Klage zur Hauptsache erheben.

Neue Beweismittel

In so einem sogenannten Hauptsacheverfahren könnten dann auch Zeugen vernommen werden. Erst dieses Verfahren wäre für ein endgültiges Urteil die Ultima Ratio, es ermöglicht die Berufung gegen die bisherigen Hamburger Urteile und eine Revision vor dem Bundesgerichtshof.

Wegen der Unzumutbarkeit eines sich vermutlich über Jahre hinziehenden Hauptsacheverfahrens erwägt nun Königs Anwalt Simon Bergmann, sich direkt an das Bundesverfassungsgericht zu wenden: „Es besteht noch die Möglichkeit, die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen“, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei. „Dieser Rechtsweg sollte eröffnet sein, nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr in einem ähnlich gelagerten Fall davon ausgegangen ist, dass der Weg über das Hauptsacheverfahren unzumutbar sei.“ 

Vergleichbar mit den Fällen „Mephisto“ und „Esra“?

Das aber, den Gang vor das Bundesverfassungsgericht, so Bergmann gegenüber dem Tagesspiegel, werde er in den nächsten Tagen erst mit seinen Mandanten besprechen. Ob Johann König und seine Frau auch diesen Weg beschreiten wollen? Bergmann ist nach wie vor davon überzeugt, dass „Innerstädtischer Tod“ vergleichbar sei mit den vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fällen „Mephisto“ und „Esra“: „Obwohl das Hanseatische Oberlandesgericht feststellt, dass die Antragsteller ,ohne jeden Zweifel’ für viele Leser als Vorbilder der Romanfiguren erkennbar seien, kommt es zu dem widersprüchlichen Ergebnis, dass die Fiktionalisierung ausreiche, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen.“ 

Beim Luchterhand-Verlag in München sieht man alldem höchst gelassen entgegen. „Immerhin“, so sagt es Rainer Dresen, der Justitiar der Random-House-Verlage, zu denen Luchterhand gehört, „neue Beweismittel könnten die Königs und ihre Anwälte vortragen, aber welche sollten das sein? Allenfalls an ein literaturwissenschaftliches Gutachten wäre zu denken.“

Das allerdings hat der Verlag schon selbst in Auftrag gegeben. Dresen meint: „Fast würden wir bedauern, es gar nicht mehr vorlegen zu müssen.“

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