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Die Parteichefs der großen Koalition.

© dpa

Krise des Rechtsstaats: Der Geschmack von Bananen

Ob die Affäre um Sebastian Edathy, die Euro-Rettung oder die Situation auf dem Berliner Oranienplatz: Die Politiker nehmen offenbar die Gesetze nicht mehr ernst.

Man gewöhnt sich langsam an dieses neue Rechtsstaatsgefühl, an diese etwas relative Bedeutung von Gesetzen und Vorschriften. Man gewöhnt sich daran, weil man Politikern in den vergangenen Jahren häufiger mal bei der Interpretation von Gesetzen oder Verträgen zusehen konnte. In der Finanzkrise. In der NSA-Affäre. Oder, berlinisch gesagt, in Sachen Schmitz/Wowereit. Oder, kreuzbergisch gesagt, im Umgang mit der Flüchtlings- und Dealer-Unterkunft in der Gerhard-Hauptmann-Schule.

Ist es Prinzipienreiterei, diese sehr unterschiedlichen Vorgänge unter einen Oberbegriff zu bringen: Rechtswidrigkeit? Das würden sich alle verbitten, die in schwierigen Situationen richtige, an Recht und Gesetz gebundene Entscheidungen treffen mussten: die Bundeskanzlerin in langen Nächten der (vorläufigen) Euro-Rettung; dieselbe Angela Merkel im Gespräch mit dem amerikanischen Präsidenten über die Aktivitäten amerikanischer Dienste; der Regierende im Umgang mit seinem zuletzt dann doch unhaltbaren Staatssekretär für Kultur, André Schmitz; und dann Frank Henkel, Innensenator von Berlin, verantwortlich für Ordnung und Sicherheit und für die Polizei.

Man bekommt den Eindruck, da habe einer sein Amt und dessen Verpflichtung nicht verstanden

Allerdings hatten in der heißen Phase der Euro-Rettung einige rechtlich bestens gebildete Leute, der CSU-Politiker Peter Gauweiler zum Beispiel, den Eindruck, die Regierung verstoße gegen EU-Recht und gegen das Grundgesetz. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Euro-Rettungsschirms, von Gauweiler und anderen vor anderthalb Jahren dem Bundesverfassungsgericht gestellt, ist noch immer ohne vollständige Antwort. Die Karlsruher Richter haben zwar die deutsche Beteiligung am Rettungsschirm für zulässig erklärt. Doch über die Anleihe-Politik der Europäischen Zentralbank, wesentlicher Bestandteil der Euro-Rettung, wollten die Verfassungsrichter nicht entscheiden. Das soll der Europäische Gerichtshof beurteilen.

Merkel kann also bis auf Weiteres ihr Gewissen als Politikerin nicht damit beruhigen, dass sie deutsche Steuergelder nach Maßgabe von Recht und EU-Verträgen zu verfeuern bereit war. Sie kann sich nur damit beruhigen, dass ihre Politik alternativlos war – nach ihrer Überzeugung. Ex-Innenminister Hans-Peter Friedrich wird entschieden größeren Interpretationsaufwand betreiben müssen, um sich selbst die Weitergabe eines Dienstgeheimnisses an den Koalitionskumpel zu erklären.

Was bleibt, ist der Eindruck, da habe einer sein Amt und dessen Verpflichtung auf Recht, Gesetz, Ordnung nicht verstanden. Ein Eindruck, der nicht geringer geworden ist, seitdem Bestandteile des Grundgesetzes wie das Fernmeldegeheimnis für befreundete Dienste nicht mehr gelten. Friedrichs Vorvorvorvorgänger Rudolf Seiters hat im Juli 1993 ein sehr viel präziseres Amtsverständnis gezeigt. Seiters trat zurück, weil er sich verpflichtet fühlte, die Verantwortung für den grauenhaft gescheiterten Polizei-Einsatz von Bad Kleinen zu übernehmen. Dabei waren der RAF-Terrorist Wolfgang Grams und der Polizist Michael Newrzella ums Leben gekommen. Seiters demonstrierte ein Amtsverständnis, demzufolge sich Politiker als Spitzen einer Behörde vorbildlich zu verhalten hatten. Versagt hatten Terrorfahnder, versagt hatte damit auch er.

Verliert der Rechtsstaat seine Verbindlichkeit?

Das hat mit einem vielleicht wolkig anmutende Verantwortungsgefühl zu tun, aber genauso mit dem Verständnis eines Politikers von Recht, Gesetz und Vorschrift. Friedrich sah offenbar einen Ermessensspielraum im Umgang mit einem möglichen Rechtsbruch: ein Amtsverständnis, in dem viel Wolkiges zu finden ist – wie bei Wowereit und seinem Schmitz.

Sei’s drum, es hat sich erledigt. Frank Henkel aber muss sein Verständnis des Innensenatorentums präzisieren. In und an der Gerhart-Hauptmann-Schule hatte er im Dezember schon „unhaltbare Zustände“ erkannt. Sie sind nicht besser geworden. Binnen vierzehn Monaten gab es diverse Messerstechereien, achtundvierzig Polizei-Einsätze. Henkel hat nach dem Tod des jungen Jonny K. auf dem Alexanderplatz einen „Wertedialog“ begonnen, weil er sich Sorgen macht über die Gewaltbereitschaft in der Stadt. Dessen Lernziel wird in der Vermittlung der Erkenntnis bestehen, dass Gesetze und Regeln verbindlich und für alle gelten, weil nur so alle gleich vor Willkür geschützt sind. Pathetisches Gerede? Eher die Voraussetzung dafür, dass ein Rechtsstaat funktioniert. Am Alex versuchen Henkel und die Polizei, den Rechtsstaat verbindlich zu machen; in Kreuzberg gammelt er vor sich hin.

Das ist die Verbindung zwischen den Euro-Schulden und der Flüchtlingsschule: Dass man den Eindruck nicht los wird, Politiker sähen Gesetze und Vorschriften als interpretierbar an, interpretierbar im Rahmen politischer Bedingungen. Wäre es so – der Rechtsstaat verlöre seinen Wert, seine Verbindlichkeit.

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