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Abstimmunszeitpunkt noch unklar: Paus hält Mehrheit für liberalere Abtreibungsregelung für möglich
Es liegt ein Gesetzentwurf für eine liberalere Abtreibungsregelung vor – die Kontroverse darüber läuft. Bisher ist unklar, ob es zu einer Abstimmung kommt.
Stand:
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat sich zuversichtlich gezeigt, dass der jüngste Gruppenantrag zur Liberalisierung der Abtreibungsregelung in Deutschland eine Mehrheit im Bundestag finden kann. „Der Gruppenantrag schlägt eine moderate Weiterentwicklung des Rechts zum Schwangerschaftsabbruch vor. Darum hoffe ich auf eine breite Unterstützung im Deutschen Bundestag“, sagte Paus der „Welt“ (Freitag, online). Derzeit ist unklar, ob der Entwurf in dieser Legislatur auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt wird.
„Wie 1997 bei der Vergewaltigung in der Ehe, bei der Kanzler Kohl den Fraktionszwang für die Abstimmung aufhob, und wie 2017 bei der Abstimmung zur Ehe für alle, die Kanzlerin Merkel freigab, werden sich noch viele Jahre danach die Menschen daran erinnern, wie jeder und jede einzelne Abgeordnete abgestimmt hat, wenn über eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Deutschen Bundestag entschieden wird“, erklärte Paus.
Kritiker zum Beispiel aus der CDU
In der vergangenen Woche hatte eine Gruppe aus Abgeordneten vor allem von SPD und Grünen einen Gesetzentwurf und einen Antrag vorgelegt, um noch vor den Neuwahlen im Februar eine Änderung der Abtreibungsregeln zu erreichen. Auch aus den Reihen der Linken-Gruppe gibt es Unterstützer. Zugleich meldeten sich auch Kritiker zu Wort, unter anderem aus den Reihen der Union.
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Kern des Vorstoßes ist, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Stattdessen sollen Abbrüche bis zur zwölften Woche, nach einer Vergewaltigung sowie aus medizinischen Gründen künftig „rechtmäßig und straffrei“ sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden.
Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung. (KNA)
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