zum Hauptinhalt
Aktivistinnen der Letzten Generation bei einer Aktion Anfang März in Leipzig.

© dpa/Hendrik Schmidt

Amt „schaut täglich genau hin“: Verfassungsschutz hält „Letzte Generation“ nicht für extremistisch

Auch wenn Teile der Gruppe mitunter kriminell agieren, sei dies Behördenchef Haldenwang zufolge keinen Grund für eine pauschale Einstufung. Ob die Organisation ein Prüffall ist, will er indes nicht verraten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sieht aktuell keine hinreichenden Anhaltspunkte, die Klimagruppe „Letzte Generation“ als extremistisch einzuschätzen. Das sagte BfV-Präsident Thomas Haldenwang dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Gruppe teilweise kriminell agiere. Zugleich betonte Haldenwang: „Der Verfassungsschutz schaut täglich genau hin, wie sich die Situation weiterentwickelt.“

In der vergangenen Woche hatte der „Spiegel“ berichtet, dass der Verfassungsschutz derzeit untersucht, ob er die Klimaschutzaktivisten der „Letzten Generation“ beobachten muss. Das Amt habe bereits vor mehr als einem halben Jahr einen entsprechenden Prüffall angelegt, hieß es.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Dazu sagte Haldenwang, es sei ihm „untersagt, über Prüffälle zu sprechen“. Er wies jedoch generell und ohne Bezug zur „Letzten Generation“ darauf hin, dass ein Prüffall ein standardisiertes Verfahren sei.

Ein solches Verfahren müsse eingeleitet werden, damit der Verfassungsschutz überhaupt mit einer Prüfung beginnen könne. Damit sei nicht automatisch eine qualitative Einschätzung verbunden.

Die Ende 2021 gegründete Gruppe hatte am 24. Januar vergangenen Jahres erstmals in Berlin Autobahnzufahrten blockiert. Danach folgten mit Unterbrechungen fast täglich derartige Blockaden sowie Proteste in Museen, Stadien, an Erdölpipelines oder Flughäfen.

Die Aktivisten fordern unter anderem generell die Abkehr von fossilen Energien wie Öl, Gas und Kohle. Viele Politiker hatten das Vorgehen der Gruppe kritisiert. So nannte etwa Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Aktionen der Gruppe „brandgefährlich“. (dpa, AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false