zum Hauptinhalt
Rechtsextremisten im Anmarsch. Anhänger der NPD bei einem Aufmarsch in Rostock. Der Partei droht der Entzug staatlicher Gelder

© Christian Charisius/Reuters

Exklusiv

Niederlage der NPD beim Bundesverfassungsgericht: Befangenheitsanträge gegen zwei prominente Richter abgelehnt

Die NPD hält im Streit um den Entzug staatlicher Gelder zwei Richter für befangen. Beide hatten als regierende CDU-Politiker die Rechtsextremen verabscheut.

Von Frank Jansen

Die NPD muss im Rechtsstreit mit dem Bundestag um die Änderung des Grundgesetzes zum Entzug staatlicher Gelder für verfassungsfeindliche Parteien eine Niederlage hinnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat, wie jetzt bekannt wurde, im Juni die Befangenheitsanträge der rechtsextremen Partei gegen zwei Richter des Zweiten Senats abgelehnt.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Die NPD hatte Peter Müller und Peter Huber vorgeworfen, sie hätten sich in ihrer Zeit als Politiker deutlich gegen die Partei geäußert. Müller hatte unter anderem im Jahr 2000 als Ministerpräsident des Saarlands die NPD als „Ekel erregend“ bezeichnet, Huber befürwortete 2010 als Innenminister Thüringens einen zweiten Anlauf zum Verbot der Partei.

Für die Karlsruher Richter liegen die Äußerungen jedoch zu weit in der Vergangenheit, um eine Befangenheit der beiden Kollegen zu begründen. Müller und Huber sind Mitglieder der CDU.

Bereits im zweiten Verbotsverfahren hatte die NPD erfolglos Befangenheitsanträge gegen Müller und Huber gestellt. Allerdings scheiterte auch der Antrag des Bundesrats, die Partei aufzulösen. Das Gericht verkündete im Januar 2017, die Partei sei zwar verfassungsfeindlich, aber zu klein und zu wenig bedeutend, um die Demokratie gefährden zu können. Die Richter regten jedoch an, die Regeln der staatlichen Teilfinanzierung für Parteien zu verschärfen.

Vor vier Jahren änderte der Bundestag in letzter Minute das Grundgesetz

Das tat der Bundestag im Juni 2017, kurz vor dem Ende der damaligen Legislaturperiode. Mit der Änderung des Grundgesetzes soll verfassungsfeindlichen Parteien wie der NPD für sechs Jahre die staatliche Teilfinanzierung komplett weggenommen werden. Die Entscheidung muss beim Bundesverfassungsgerichts beantragt werden. Bereits im September 2017 reichte die NPD beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die Änderung des Grundgesetzes ein und stellte gleich auch die Befangenheitsanträge gegen Müller und Huber.

Im Juli 2019 gaben Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung in Karlsruhe den Antrag ab, der NPD die Staatsgelder zu entziehen. Die Richter haben allerdings bis heute weder über den Antrag noch über die Organklage der NPD entschieden. Vermutlich wird das Bundesverfassungsgericht beide Verfahren zu einem zusammenziehen und dann ein Urteil verkünden. Wann das zu erwarten wäre und ob es vor dem Urteil eine mündliche Verhandlung gibt, konnte der Sprecher des Gerichts am Dienstag nicht sagen. Es sei kein konkreter Entscheidungstermin absehbar, hieß es.

Die NPD profitiert von der langen Hängepartie. Im vergangenen Jahr kassierte die Partei knapp 350 000 Euro vom Staat. Für 2021 gibt es pro Quartal 87 000 Euro.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false