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EU-Kommissionschefin von der Leyen verlangt eine grundsätzliche Klarstellung zur Rechtsordnung in der EU.

© Julien Warnand/dpa

EU-Verfahren gegen Deutschland: Brüssel dringt auf eine notwendige Klarstellung

Brüssel will von Deutschland wissen, ob der Vorrang des EU-Rechts anerkannt wird. Das ist richtig – wegen der Signalwirkung für Ungarn und Polen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Albrecht Meier

Man kann darüber spekulieren, was die EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen treibt, im Streit zwischen dem obersten deutschen und dem höchsten EU-Gericht ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anzustrengen. Denkbar sind mehrere Motive: eine späte Selbstbehauptung gegenüber ihrer einstigen Chefin Angela Merkel, der Wunsch nach Klarheit im europäischen Rechtssystem –  oder eben doch  ganz pragmatische Erwägungen mit Blick auf EU-Länder wie Polen und Ungarn, die die europäische Rechtsordnung gefährden.

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Zur Erinnerung: Im Mai 2020 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Aufsehen erregendes Urteil, in welchem dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg mehr oder minder unverblümt bescheinigt wurde, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Das Karlsruher Urteil schlug weniger wegen der Sache –  es ging um Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank – hohe Wellen, sondern wegen des Grundtenors: Notfalls darf Karlsruhe die Urteilsfähigkeit der Luxemburger Richter anzweifeln.

Es muss der EU-Kommission und ihrer Chefin Ursula von der Leyen zwangsläufig ein Dorn im Auge sein, dass das Verfassungsgericht bis heute nicht von diesem Anspruch abgerückt ist. In Karlsruhe wird er so begründet: Der Europäische Gerichtshof ist zwar durchaus die oberste Instanz in der EU. Aber gleichzeitig wacht das Bundesverfassungsgericht darüber, dass die Luxemburger Richter ihr Mandat nicht überschreiten.

Karlsruhe beharrt auf seiner Position - das ist problematisch

Im Prinzip ist gegen die Karlsruher Wächterfunktion nichts einzuwenden. Sie mag in Corona-Zeiten, in denen das Zutrauen vieler Bürger in die EU ohnehin geschwunden ist, beruhigende Wirkung haben. Problematisch wird die Sache aber, weil die Karlsruher Richter in der politisch inzwischen entschärften Causa der EZB-Anleihekäufe den Vorrang des EU-Rechts bis heute nicht anerkennen.

Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn von der Leyen die rechtlichen und politischen Turbulenzen um die Anleihekäufe der EZB zum Anlass nimmt, um von Deutschland eine grundsätzliche Klarstellung darüber einzufordern, dass EU-Recht auch für das Bundesverfassungsgericht bindend ist. Die Bundesregierung hat nun die schwierige Aufgabe, sich in einem Streit zu positionieren, in dem sich das Verfassungsgericht ein Hineinreden der Politik wohl verbieten würde.

Morawiecki und Orban rieben sich die Hände

Richtig ist das Einschreiten der EU-Kommission trotzdem. Schließlich hat es eine Signalwirkung gerade für Ungarn und Polen, wenn Brüssel nun ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Nachdem sich die Karlsruher Richter vor einem Jahr über das oberste EU-Gericht gestellt hatten, rieben sich Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki und sein ungarischer Amtskollege Viktor Orban bereits die Hände.

Denn nach ihrer Lesart ist das Karlsruher Urteil ein Beleg dafür, dass man notfalls nationales Recht über EU-Recht stellen kann. Demnächst will die EU-Kommission die Rechtsstaatlichkeit in Ländern wie Polen und Ungarn genauer unter die Lupe nehmen. Da kann sich von der Leyen nur wünschen, den Europäischen Gerichtshof als handlungsfähige Letztinstanz an ihrer Seite zu haben.

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