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Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat seinen Sitz in der Innenstadt von Münster.

© dpa/Dieter Menne

Update

Bundesrat soll am Freitag abstimmen: Gerichte wiesen mehrere FDP-Klagen zum Finanzpaket von Union und SPD ab

Mehrere FDP-Landtagsfraktionen haben gegen das Finanzpaket der Bundesregierung Klage eingereicht. Der Verfassungsgerichtshof in Münster und die Staatsgerichtshöfe in Wiesbaden und Bremen wiesen sie zurück.

Stand:

Die FDP-Landtagsfraktionen in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bremen sind mit Eilklagen gegen die Zustimmung ihrer Landesregierungen zu dem von Union und SPD vereinbarten Finanzpaket im Bundesrat gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof in Münster und die Staatsgerichtshöfe in Wiesbaden und Bremen wiesen die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung am Donnerstag ab, wie die Gerichte mitteilten.

Die FDP in Nordrhein-Westfalen war bei dem Vorgehen federführend, beteiligt waren außerdem noch Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern.

Nach der Zustimmung des Bundestags soll der Bundesrat am Freitag über das Finanzpaket abstimmen, das unter anderem eine Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz vorsieht. Diese gilt auch für die Länder. Die FDP-Fraktionen in den fünf genannten Bundesländern klagten vor den Landesverfassungsgerichten, um eine Zustimmung der jeweiligen Landesregierungen zum Finanzpaket zu verhindern.

Die Fraktion sei in dem in der Hauptsache geführten sogenannten Organstreitverfahren gar nicht antragsbefugt, erklärte das Gericht. Die nordrhein-westfälische Landesverfassung enthalte keine Vorschriften zur Schuldenbremse, die durch die im Rahmen des Finanzpakets vorgesehene Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz „unmittelbar geändert werden könnten“.

Von Seiten des Staatsgerichtshofs im hessischen Wiesbaden hieß es ebenfalls, der Antrag werde „wegen fehlender Antragsbefugnis der Landtagsfraktion“ als unzulässig zurückgewiesen. Eine Fraktion könne „nur ihre eigenen Rechte, nicht aber die Rechte des Landtags geltend machen“.

Der Staatsgerichtshof Bremen wies die Eilklage ebenfalls als unzulässig ab. Die Fraktion wirke als Teil des Landesparlaments „nicht an der Gesetzgebung des Bundes“ mit. Die Mitwirkung ergebe sich durch den Bundesrat, und die Bremer Bürgerschaft habe auch kein Weisungsrecht zum Abstimmungsverhalten in der Länderkammer. In ihren Rechten bei der Änderung der Landesverfassung sei die Bürgerschaft ebenfalls nicht verletzt.

Nordrhein-Westfalens FDP-Landeschef Henning Höne erklärte, der Einsatz habe sich trotz der Ablehnung gelohnt: „Unser Antrag war keineswegs chancenlos.“ Ein späterer Erfolg im Hauptsacheverfahren sei möglich - es komme nun auf den Inhalt des Ausführungsgesetzes des Bundes an. Sobald dieses vorliege, werde die FDP entscheiden, „ob wir das Verfahren fortführen“. (AFP)

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