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Das Institut hat seit seinem Bestehen mitgeholfen, den selbstsicheren deutschen Blick auf Menschenrechtsfragen zu ändern und ihn überhaupt erst einmal ins Inland zu lenken.

© picture alliance / dpa

UN prüft Rechtsgrundlage: Deutsches Institut für Menschenrechte - den Schwachen verpflichtet

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist 14 Jahre alt, hat aber bis heute keine rechtliche Grundlage für seine Arbeit. Das kritisieren nun die UN.

"Unsere einzige Waffe ist das Wort“, sagt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Nach außen könnte diese Waffe demnächst stumpfer werden. Wenn die Bundesregierung das Institut nicht bis März auf eine gesetzliche Grundlage stellt, werden ihm die Vereinten Nationen wohl den sogenannten A-Status entziehen. Dann könnte das DIMR nicht mehr im Namen Deutschlands bei internationalen Beratungen zu Menschenrechten auftreten. Es hätte Schwierigkeiten, als deutsche Instanz für Menschenrechte bei den UN akkreditiert zu werden. In der kommenden Woche wird ein Antrag der Grünen, dem Institut den von den UN geforderten Rechtsstatus zu geben, im Menschenrechtsausschuss verhandelt.

Die Rolle des DIMR innerhalb Deutschlands dürfte der Streit jedoch nicht gefährden. Die kleine Agentur zur weiteren Zivilisierung Deutschlands in der Berliner Zimmerstraße kann darauf bauen, dass ihr Wort, Waffe oder nicht, in den 14 Jahren ihres Bestehens Gewicht bekommen hat.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gibt es schon seit 1948. Die UN-Generalversammlung hat, um der guten Sache Beine zu machen, am 20. Dezember 1993 eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten verabschiedet, nationale Menschenrechtsinstitutionen zu gründen, um „die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu schützen und zu fördern und diese Rechte und Freiheiten stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken“.

"Menschenrechte werden überall verletzt"

In Deutschland wurden diese „Pariser Prinzipien“ zur Gründungsurkunde von etwas ganz Neuem. Am 7. Dezember 2000 beschloss der Bundestag einstimmig die Einsetzung eines „Deutschen Instituts für Menschenrechte“. Als eingetragener Verein organisiert und aus den Mitteln von vier Bundesministerien finanziert, aber unabhängig von der Regierung, ist es aktuell eines der weltweit 71 von 106 von den UN anerkannten nationalen Instituten, denen die Weltorganisation die Note A verliehen hat, weil sie den Pariser Prinzipien ganz entsprechen. Die fehlende Rechtsgrundlage droht diese gute Reputation nun zu beschädigen.

Das Institut hat seit seinem Bestehen vermutlich mitgeholfen, den etwas selbstsicheren deutschen Blick auf Menschenrechtsfragen zu ändern und ihn überhaupt erst einmal ins Inland zu lenken. Menschenrechtsverletzer, das waren bis dahin eher die anderen. Menschenrechte würden aber überall verletzt, weltweit, sagt Beate Rudolf. Nationale Institute, die darauf hinwiesen, seien keine Nestbeschmutzer. Sie sich zu leisten, sei eher „Zeichen eines reifen Rechtsstaats“. „Es stimmt, dass es in Deutschland keine systematische Folter und willkürliche Hinrichtungen gibt. Aber da hören Menschenrechte nicht auf. Und wer nicht selbst betroffen ist, dem fällt oft gar nicht auf, dass sie verletzt werden.“

Das können Schwule und Lesben sein, Flüchtlinge und ihre Lebensbedingungen in Deutschland oder Behinderte, die – wie die Monitoring-Stelle dokumentierte, die seit 2009 zum Institut gehört – eher öfter als früher in Behindertenwerkstätten statt auf dem ersten Arbeitsmarkt landen, die oft kein Wahlrecht haben oder zwangstherapiert werden. Aber auch stabil geglaubtes Menschenrechtswissen bröselt, so vor Jahren das Folter-Tabu in der Debatte um Frankfurts Polizeichef. Der hatte dem später als Mörder verurteilten Kindesentführer Magnus Gäfgen Gewalt angedroht, um den Aufenthaltsort des entführten Jakob von Metzler zu erfahren.

„Amicus curiae“: DIMR bietet vor Gericht seine Expertise an

Ein für Deutschland vergleichsweise neues Thema ist Rassismus, der meist als, von Staats wegen jedenfalls, ausreichend geächtet gilt. Das Institut machte Reformvorschläge für Justiz und Polizei nach dem Ermittlungsskandal um die rechtsextreme Terrorgruppe NSU, erinnerte mit eigenen Gutachten im Fall des Bestsellerautors Thilo Sarrazin an die mangelnde Umsetzung internationaler Abkommen, die Deutschland unterschrieben hat, und engagiert sich auch gegen „Racial Profiling“, jene Polizeikontrollen, die praktisch nur dunkelhäutige Menschen treffen.

Das DIMR kann sich, anders als eine auf Sponsoren angewiesene Nichtregierungsorganisation, leisten, nicht immer deutlich hör- und sichtbar aufzutreten. Ein leises, aber effektives Mittel haben seine Juristinnen und Juristen sich mit dem aus der angelsächsischen Justiz importierten Instrument des „Amicus curiae“ geschaffen. Als „Freund des Gerichts“ klopfen Fachleute des DIMR in Prozessen von grundsätzlicher Bedeutung bei den zuständigen Richtern und Staatsanwälten an und bieten ihre Expertise an. Davon profitierte etwa das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, das 2012 über einen Fall von „Racial Profiling“ verhandelte, der dem Thema erstmals größere öffentliche Aufmerksamkeit eintrug. Richter Thomas Stahnecker, der seinerzeit Mitglied des zuständigen Koblenzer Senats war, erinnert sich: Damals habe man zwar das Diskriminierungsverbot des Grundgesetz-Artikels 3 für ausreichend gehalten. „Es war aber interessant, von weiteren Rechtsquellen zu erfahren. Das hat unseren Blick geweitet.“

Die anfängliche Angst gerade kleiner NGOs, das nationale Institut werde sie unsichtbar machen, scheint geschwunden. Das DIMR sei „eine absolut notwendige Ergänzung zur Arbeit von NGOs und eine wichtige Brücke zwischen Politik und Zivilgesellschaft“, sagt etwa Selmin Caliskan. Als Generalsekretärin von Amnesty Deutschland ist sie Vertreterin einer der Großen. Aber auch das Forum Menschenrechte sieht dies so, in dem kleine und große Nichtregierungsorganisationen zusammengeschlossen sind.

Dieser Text erschien in der "Agenda" vom 16. Dezember 2014 - einer neuen Publikation des Tagesspiegels, die jeden Dienstag erscheint. Die aktuelle Ausgabe können Sie im E-Paper des Tagesspiegels lesen.

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