
Die Programme sollen Abgleiche mit Fotos von Verdächtigen im Internet ermöglichen. Eine Live-Erkennung etwa in Bahnhofsvideos soll es aber nicht geben, heißt es in einem Bericht über den Gesetzentwurf.
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Ein Gastbeitrag von
- Jonas Fegert
- Christof Weinhardt
- Achim Rettinger