zum Hauptinhalt
 Ampel-Koalition verzichtet auf Sondersitzung zum Heizungsgesetz. (Symbolbild)

© dpa/Silas Stein

Update

Erst nach der Sommerpause im Bundestag: Ampel-Koalition verzichtet auf Sondersitzung zum Heizungsgesetz

Das Heizungsgesetz wird nicht in einer Sondersitzung des Bundestags verabschiedet. Die Ampel-Parteien schließen jedoch Änderungen am Gesetz aus.

| Update:

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP will das umstrittene Gesetz zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungen in einer regulären Sitzungswoche des Bundestages Anfang September verabschieden.

Das teilten die Fraktionsspitzen der drei Parteien am Donnerstag in einer gemeinsamen Erklärung mit. Damit verzichten sie auf die Einberufung einer Sondersitzung in der Sommerpause, nachdem das Bundesverfassungsgericht die eigentlich noch in dieser Woche geplante Verabschiedung des Gesetzes vorerst gestoppt hatte. „Wir haben Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, hieß es in der Mitteilung der Ampelfraktionen.

Keine 48 Stunden vor dem eigentlich geplanten Parlamentsbeschluss zum Heizungsgesetz hatte das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben im Eilverfahren gestoppt. Die für diesen Freitagmorgen geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwochabend mit. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden.

Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt - was nicht der Fall war.

Heilmann argumentierte, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. „Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren“, warf er der Koalition vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Gesetzesnovelle könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.

Ampel schließt weitere Veränderung am Gesetz aus

FDP-Fraktionschef Christian Dürr hat weitere Veränderungen am geplanten Heizungsgesetz ausgeschlossen. „Wir haben den Gesetzentwurf in unserer Fraktion bereits beschlossen“, sagte Dürr am Donnerstag in Berlin mit Blick auf die bis nach der Sommerpause verschobene Abstimmung im Bundestag.

Es liege nun ein „sehr guter Gesetzentwurf“ vor, nachdem die ursprüngliche Vorlage von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf Druck seiner Partei hin um „180 Grad gedreht“ worden sei.

Auch die Grünen-Co-Fraktionschefin Katharina Dröge unterstreicht am Donnerstag: „Wir werden den Gesetzentwurf (…) auch genauso im Deutschen Bundestag beschließen.“ Damit hätten die Menschen Klarheit, was ab dem 1. Januar 2024 auf sie zukomme.

Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – das sogenannte Heizungsgesetz – soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Um die Novelle hatte es monatelange, harte Auseinandersetzungen gegeben. Vor allem die FDP hatte grundlegende Nachbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf verlangt.

Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielt – ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.

Das Gesetz sieht im Kern vor, dass Hausbesitzer mehr Zeit bekommen sollen für den Heizungstausch, der ein wesentlicher Beitrag sein soll für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor. (Reuters/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false