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„Es muss jetzt schnell gehen“: Bundestagsabgeordnete reichen Antrag für AfD-Verbot ein
Die rechtlichen Hürden sind hoch, dennoch ist der fraktionsübergreifende Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren nun auf den Weg gebracht. Fraktionsübergreifend stehen 113 Abgeordnete dahinter.
Stand:
Die Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz haben nach dessen Angaben ihren Antrag dafür beim Bundestagspräsidium eingebracht. Wanderwitz zufolge hat der Antrag 113 Unterstützer aus verschiedenen Fraktionen.
Die Abgeordneten wollen vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob die AfD verfassungswidrig ist. Das ist nach Artikel 21 Grundgesetz möglich. Hilfsweise soll vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen wird.
Es muss jetzt schnell gehen.
Marco Wanderwitz, CDU-Abgeordneter
Der AfD müsste im Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
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Rechliche Hürden für AfD-Verbot sind hoch
Das Ziel der fraktionsübergreifenden Gruppe um Wanderwitz ist es, dass der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fasst. Ob ihr Antrag dafür Chancen auf eine Mehrheit hat, ist offen. Der Bundestag ist - neben Bundesregierung und Bundesrat - eines von drei Verfassungsorganen, das ein Verbotsverfahren vor dem Gericht anstoßen kann. Die rechtlichen Hürden dafür sind allerdings hoch.

© Christian Mang
Wanderwitz sagte dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND), dass es wegen der anstehenden Neuwahl nun schnell gehen müsse. Ziel sei es, noch in dieser Legislaturperiode den Antrag einzubringen und über ihn abzustimmen, damit danach das Bundesverfassungsgericht ein Verfahren einleiten kann. Wann und ob der Antrag auf die Tagesordnung gesetzt wird, bleibt jedoch offen.
Wanderwitz tritt seit längerem für ein AfD-Verbot ein. Auf die Frage, ob sich der Bundestag, der voraussichtlich im Februar neu gewählt wird, überhaupt noch mit dem Vorhaben befassen werde, sagte er: Man habe ein Aufsetzungsrecht, eine Plenardebatte werde es auf jeden Fall in dieser Legislaturperiode noch geben. Ob es auch zu einer Abstimmung komme, sei offen.
Unterstützer rügen AfD als „Verfassungsfeinde“
Das Büro der Linken-Abgeordneten Martina Renner, die zu den Unterstützern des Antrags gehört, teilte auf Anfrage mit, alle Abgeordneten - außer die der AfD - seien über den Schritt per E-Mail informiert worden.
In der Mail wird demnach um Zustimmung geworben. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot seien zurecht hoch, heißt es darin. Man sei davon überzeugt, dass sie im Fall der AfD gegeben seien. „Das sind Verfassungsfeinde, das sind Feinde unserer Demokratie. Deshalb fordern wir die Überprüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD.“
Bisher hatten sich prominente Politikerinnen und Politiker eher skeptisch bis ablehnend zu einem AfD-Verbotsverfahren geäußert, darunter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), CDU-Chef Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Sie verweisen auf Risiken, die eine Zurückweisung des Antrags durch das Bundesverfassungsgericht mit sich brächte. (dpa, AFP, epd)
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