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Alexander Dobrindt

© IMAGO/Bernd Elmenthaler/IMAGO/ESDES.Pictures, Bernd Elmenthaler

Exklusiv

Folgen der AfD-Hochstufung für Mitglieder : Alexander Dobrindt verwirft Zeitplan für Beratungen

Welche Konsequenzen hat die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“? Bund und Länder werden mit ihrem Austausch über diese Frage nicht mehr so lange warten wie geplant.

Stand:

Eigentlich wollte sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Zeit lassen. Welche konkreten Folgen die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ für Parteimitglieder hat, sollten Bund und Länder in einer Arbeitsgruppe besprechen – jedoch erst dann, wenn klar ist, dass die neue Einstufung tatsächlich vor Gericht standhält. Schließlich hat die AfD Klage eingereicht. Bevor über diese nicht entschieden sei, solle sich keine Arbeitsgruppe konstituieren, erklärte Dobrindt noch im Juni.

Davon ist nun keine Rede mehr. Wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage des Tagesspiegels bestätigt, wurde der bisherige Zeitplan verworfen. Der vereinbarte Austausch zwischen Bund und Ländern werde nun „unabhängig von dem gerichtlichen Verfahren erfolgen“, teilte eine Sprecherin mit.

Korrektur erfolgte nach erneuter Bewertung des Sachverhalts

Grund hierfür sei eine „nochmalige Bewertung des Sachverhalts“ gewesen. Diese habe ergeben, dass eine „vorsorglich parallel zu dem laufenden Gerichtsverfahren erfolgende Bearbeitung“ der betreffenden Themen durch Bund und Länder „möglich und opportun ist“. 

Die gemeinsame Arbeitsgruppe, auf die sich Bund und Länder bei der letzten Innenministerkonferenz verständigt hatten, soll unter anderem über Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst, das Dienstrecht, möglichen Waffenbesitz sowie Sicherheitsüberprüfungen für AfD-Mitglieder beraten und vor allem der Abstimmung eines einheitlichen Vorgehens dienen.

Die AfD-Fraktion im Bundestag.

© IMAGO/Bernd Elmenthaler/IMAGO/ESDES.Pictures, Bernd Elmenthaler

Ob mit dem Austausch bereits begonnen wurde, verrät das Bundesinnenministerium jedoch nicht. Die Anfrage des Tagesspiegels, ob dieser Austausch weiterhin im Rahmen der geplanten Arbeitsgruppe oder außerhalb stattfinden soll, lässt es unbeantwortet. Auch die Nachfrage, wann genau diese Entscheidung getroffen wurde, bleibt unbeantwortet.

Das Schweigen könnte damit zu erklären sein, dass sich die Arbeitsgruppe bislang kein einziges Mal getroffen hat. Dies teilt auf Anfrage das Bundesland Bremen mit, das dieses Jahr den Vorsitz der Innenministerkonferenz hat. Wörtlich heißt es: „Die Arbeitsgruppe wird sich noch im Laufe des Monats treffen.“

Dobrindts ursprünglicher Plan, die auf der letzten Bundesinnenministerkonferenz beschlossene Arbeitsgruppe erst nach einem Gerichtsurteil ins Leben zu rufen und den Austausch zu den Folgen bis dahin zu verschieben, stieß nicht nur bei den Innenministern einzelner Bundesländer auf Kritik.

Der Innenminister ist immer noch nicht auf der Höhe der Zeit

Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag

„Es ist gut, dass der Innenminister endlich einzusehen scheint, dass man sich dringend mit den Konsequenzen der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem befassen muss“, sagt Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, dem Tagesspiegel. Dies könne aber nur der erste Schritt sein.

Mihalic finde es „einigermaßen fahrlässig“, dass Dobrindt sich immer noch weigere, die Initiative zu ergreifen und gemeinsam mit den Ländern die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot ernsthaft zu prüfen und vorbereitende Maßnahmen einzuleiten: „Der Innenminister ist immer noch nicht auf der Höhe der Zeit und verkennt die akute Gefahr, die die AfD für unser Land und den demokratischen Rechtsstaat bedeutet.“

Positiv äußert sich dagegen Sachsens Staatsminister Armin Schuster (CDU): „Ich begrüße das Ziel, für den Fall, dass die Einstufung der AfD gerichtlich bestätigt wird, bundeseinheitlich vorbereitet zu sein.“ Da die AfD in Sachsen bereits seit 2023 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft ist, habe man für etliche juristische Fragen bereits „Verfahrensweisen etabliert, die wir zur Prüfung in die Arbeitsgruppe einbringen werden“.

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