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Autobahn A7 an der Rader Hochbrücke (Archivbild)

© dpa/Daniel Friederichs

Konfliktthema für die Ampel: Grüne wollen Erhöhung der Pendlerpauschale nicht mittragen

Mit der Pendlerpauschale können Berufstätige Kosten für die Fahrt zur Arbeit von der Steuer absetzen. Die Grünen nennen sie eine „umweltschädliche Subvention“

Vor den Beratungen der Ampelkoalition über Schritte gegen die hohen Energiepreise kommt von den Grünen Widerstand gegen eine mögliche Erhöhung der Pendlerpauschale. „Die Pendlerpauschale ist schon jetzt eine umweltschädliche Subvention“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Sven-Christian Kindler, der „Augsburger Allgemeinen“.

„Eine Erhöhung der Pendlerpauschale wäre sozial ungerecht und ökonomisch und ökologisch kontraproduktiv“, sagte er vor dem für Mittwoch geplanten Koalitionsausschuss von SPD, Grünen und FDP.

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Von der Pendlerpauschale würden vor allem Menschen mit höheren Einkommen profitieren, und eine Entlastung würde erst bei der Steuererklärung für das nächste Jahr ins Gewicht fallen, sagte der Grünen-Haushaltsexperte. „Wir müssen Menschen mit wenig Einkommen helfen, anstatt teure Steuergeschenke zu verteilen.“ In ein tragfähiges Paket gehörten der Sofortzuschlag für Kinder aus armem Familien, eine gerechte Verteilung des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern bei den Heizkosten und eine Einmalzahlung für Menschen in der Grundsicherung, sagte der Grünen-Politiker.

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Auch der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Schrodi, äußerte sich nach Darstellung der Zeitung skeptisch gegenüber einer Anhebung der Entfernungspauschale. „Es liegen weitere Möglichkeiten auf dem Tisch.“ Er bevorzuge Direktzahlungen, die den Menschen schnell helfen, sagte Schrodi.

Zuvor hatte sich die stellvertretende SPD-Vorsitzende und saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger für eine Anhebung der Pendlerpauschale ausgesprochen. Auch Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner hatte eine Anhebung ins Gespräch gebracht. Ebenso fordern unionsgeführte Länder eine deutliche und vorgezogene Erhöhung der Pauschale, um Menschen in den ländlichen Räumen angesichts stark gestiegener Spritpreise zu entlasten.

Steuerlast kann gesenkt werden

Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte erkennt das Finanzamt pro tatsächlichem Arbeitstag für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke 30 Cent Entfernungspauschale an. Ab dem 21. Entfernungskilometer gibt es seit 2021 jeweils 35 Cent. Zum Jahresanfang 2024 sollen es dann ab dem 21. Kilometer 38 Cent pro Kilometer sein.

Die Entfernungspauschale ist unabhängig vom jeweiligen Verkehrsmittel. Kommen im Jahr mehr als 1000 Euro Werbungskosten zusammen, kann mit jedem darüber liegenden Euro die Steuerlast gesenkt werden. Viele Pendler legen aber täglich weniger als zehn Kilometer von der Wohnung zur Arbeitsstätte zurück. Diese profitieren dann kaum, weil der Betrag innerhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrages liegt.

Für das Jahr 2017 haben nach früheren Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 18,4 Millionen Pendlerinnen und Pendler angegeben, mindestens einen Teil der Strecke zur Arbeit mit dem Auto zu fahren. Das habe einem Anteil von 88 Prozent entsprochen. Wie es weiter hieß, hatten 2017 rund 7,5 Millionen Pendlerinnen und Pendler einen Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern.

Eine höhere Pendlerpauschale ist vor allem bei den Grünen umstritten. Die Union fordert, die Pauschale solle auf 0,38 Euro pro Kilometer erhöht und „dynamisch“ in Abhängigkeit vom jeweils geltenden CO2-Preis weiterentwickelt werden. Die Gewerkschaft IG BCE schlägt eine Erhöhung auf 40 Cent pro Kilometer für das Steuerjahr 2022 vor. (dpa)

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