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Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern

© dpa/Christoph Schmidt

Höhere Freibeträge gefordert: Söder prüft Verfassungsklage gegen Erbschaftsteuer-Erhöhung

Der Bundestag hat am Freitag das Jahressteuergesetz beschlossen - mit umfassenden Änderungen. Laut CSU-Chef Söder seien die neuen Regeln ungleich und damit ungerecht.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder prüft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Erhöhung der Erbschaftsteuer. Das sagte er in einem Interview mit „Bild“ (Donnerstag).

Die neuen Regeln seien ungleich und damit ungerecht. Für die geplante Erhöhung im Jahressteuergesetz kritisierte der CSU-Vorsitzende Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Es sei fatal, dass „gerade ein FDP-Minister Steuern erhöht und gleichzeitig Rekordschulden macht. Das ist total unfair gegenüber vielen Erben von kleinen Häusern der Eltern.“

Der Bundestag hatte am Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Söder sagte, seine Regierung sei für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Es sei nicht fair, Grundstückspreise in Garmisch-Partenkirchen und in Greifswald miteinander zu vergleichen. „Wir brauchen höhere Freibeträge für Erben von Elternhäusern oder Wohnungen“, sagte der CSU-Chef.

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hatte vor allem die Union bereits vor einer Erhöhung durch die Hintertür gewarnt. Konkret geht es vor dem Hintergrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts um eine Anpassung bei der Wertermittlung von Immobilien. Deswegen könnten auf Erben größerer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2023 höhere Kosten zukommen. Bayern hat sich im Bundesrat bereits für eine Erhöhung von Freibeträgen eingesetzt. (dpa)

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