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Eine Frau wird mit einem Corona-Impfstoff geimpft.

© Sven Hoppe/dpa

„Impflotterie“ vorerst verschoben: Impfpflicht ab 18 tritt in Österreich in Kraft

In Österreich ist sie nun in Kraft: die Corona-Impfpflicht. Ab März droht dann auch Bußgeld. Die geplante „Impflotterie“ ist aber erst einmal gestoppt.

In Österreich gilt seit Samstag für praktisch alle Einwohner über 18 Jahren eine Corona-Impfpflicht - die strengste Regelung innerhalb der Europäischen Union. Nach einer Übergangszeit bis Mitte März drohen Impfverweigerern harte Geldstrafen.

Andere europäische Länder haben bislang lediglich eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen beschlossen. Auch in Deutschland wird aber seit Wochen über eine allgemeine Impfpflicht diskutiert. Der Bundestag entscheidet darüber voraussichtlich im März.

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Im Nachbarland sieht das vom Parlament beschlossene Gesetz Ausnahmen für Schwangere vor und für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie teils auch für Genesene.

Alle Ungeimpften sollen nun ein Schreiben mit der Aufforderung bekommen, sich gegen das Virus immunisieren zu lassen. Wer dann an einem von der Regierung festgelegten Impfstichtag kein Zertifikat vorweisen kann, soll eine Strafverfügung erhalten.

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Österreich hat knapp neun Millionen Einwohner. Vollständig geimpft sind knapp 70 Prozent der Bevölkerung. In Deutschland liegt der Wert bei gut 74 Prozent. Kontrolliert werden soll die neue Impfpflicht mit Stichproben, zum Beispiel im Rahmen von Verkehrskontrollen - aber noch nicht sofort, sondern erst von Mitte März an. Bei Verstößen drohen dann Strafen in einem verkürzten Verfahren bis zu 600 Euro, am Ende bis zu 3600 Euro.

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Die Regierung in Wien wollte eigentlich als Anreiz zudem eine „Impflotterie“ für alle Geimpften starten. Verlost werden sollten Gutscheine über 500 Euro, die in Geschäften, Restaurants, Hotels, Kultur- und Sporteinrichtungen eingelöst werden können. Jeder zehnte Geimpfte hätte die Chance auf einen Gutschein gehabt. Das Vorhaben wurde aber zurückgestellt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunksender (ORF), der die Lotterie organisieren sollte, äußerte organisatorische und rechtliche Bedenken.

Unterdessen wurden acht Personen angezeigt, weil sie sich mit gefälschten Beweismitteln Genesenen-Zertifikate erschlichen haben sollen. Zwei Infizierte hatten Abstrichproben von Angehörige und Bekannten als eigene Proben ausgegeben. Die Vorfälle ereigneten sich bereits im Dezember, wie die Polizei in Oberösterreich am Samstag berichtete. (dpa)

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