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Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht während eines Statements zur Festnahme im Fall der Nord-Stream-Sabotage im August 2025.

© dpa/Sebastian Gollnow

„Keine Bagatelle“: Justizminister der Länder offenbar mehrheitlich für Catcalling-Verbot

Sexistische Sprüche auf offener Straße könnten bald strafbar sein. Sieben Bundesländer sprechen sich laut einem „Spiegel“-Bericht klar für ein gesetzliches Verbot aus.

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Sexistische Kommentare und anzügliche Rufe im öffentlichen Raum – sogenanntes Catcalling – sollen in Deutschland künftig bestraft werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) treibt das Vorhaben voran, nachdem sich SPD und Union im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, den strafrechtlichen Schutz vor Belästigungen zu erweitern.

Eine Umfrage des „Spiegel“ in allen Bundesländern zeigt: Eine Mehrheit der Justizministerinnen und -minister steht hinter dem Plan. Sieben Länder sprechen sich demnach klar für ein gesetzliches Verbot aus – darunter die SPD-regierten Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland sowie die unionsgeführten Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Bereits im Februar hatte Niedersachsen einen Vorstoß im Bundesrat unternommen. Der Gesetzentwurf scheiterte jedoch – mehrere Länder kritisierten ihn als zu ungenau. Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) sieht den wahren Grund für das Scheitern aber woanders: „Parteipolitisches Geplänkel“ habe kurz vor der Bundestagswahl eine Einigung verhindert, obwohl es eigentlich eine „breite Mehrheit“ gebe, berichtet der „Spiegel“.

Die SPD-Politikerin argumentiert: Während das Zeigen des Mittelfingers bereits strafbar sei, blieben „übelste verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen“ straffrei. Aus NRW heißt es laut „Spiegel“, Catcalling sei „keine Bagatelle, über die wir in Deutschland einfach weiter hinwegsehen können“.

Bayern und andere fordern klare Definitionen

Nicht alle Länder sind überzeugt. Sechs Bundesländer wollen einen konkreten Gesetzesvorschlag sehen, bevor sie sich festlegen, heißt es in dem Bericht. Bayern etwa erklärt, jede Form sexueller Belästigung sei zu verurteilen. Doch die Landesregierung zweifelt daran, dass sich im Gesetz eine „klare Grenze“ zwischen „unangebrachten, aber noch zulässigen Äußerungen“ und „unzulässigen Belästigungen“ ziehen lasse.

Berlin, Bremen und Sachsen lehnen ein Verbot laut „Spiegel“-Umfrage ganz ab. Sie halten Strafrecht für das falsche Instrument. Die sächsische CDU-Ministerin Constanze Geiert stellt klar: „Ein neuer Straftatbestand gegen Catcalling ist der falsche Weg. Nicht jede verbale Grenzüberschreitung ist ein Fall für die Strafjustiz.“

Antidiskriminierungsbeauftragte begrüßt Catcalling-Vorstoß

Unterstützung erhielt Hubigs Vorhaben auch von der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes. Ferda Ataman sprach sich Mitte September gegenüber dem Nachrichtenportal „Web.de“ dafür aus, „Frauen vor aggressiver, sexueller Anmache im öffentlichen Raum zu schützen und hier rechtliche Klarheit zu schaffen“.

In anderen EU-Ländern seien eindeutige verbale Übergriffe längst verboten. Ein deutsches Gesetz würde klarstellen: „Frauen mit sexistischen Kommentaren auf der Straße zu belästigen, ist auch in Deutschland verboten. Das würde Frauen auf jeden Fall helfen“, sagte Ataman. (Tsp/KNA)

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