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Ernster Blick in ernsten Zeiten: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vergangene Woche vor der Presse.

© 360-Berlin

Giffey verteidigt Corona-Beschränkungen: „Leider müssen wir uns allen viel zumuten“

Sollen sich Kinder wirklich nur noch mit einem Freund treffen dürfen? Familienministerin Franziska Giffey zu den Empfehlungen zur Corona-Eindämmung. Ein Kurz-Interview.

Von Hans Monath

Stand:

Frau Giffey, muten die Beschlüsse des Treffens von Bundesregierung und Kanzleramt gerade Familien nicht zu viel zu?

Leider müssen wir wegen der Pandemie uns allen viel zumuten. Gerade die Beschränkungen bei den privaten Kontakten treffen viele Menschen sehr hart, aber das ist sorgfältig abgewogen und derzeit notwendig. Wir wissen aus den vergangenen Monaten, dass es für Familien die wichtigste Unterstützung in der Krise ist, wenn Kitas und Schulen soweit wie möglich offenbleiben. Und deshalb wird ja auch in den Bundesländern viel getan, dass Betreuung und Unterricht auch unter den schwierigen Umständen weitergehen.

Wie soll das funktionieren, dass Kinder nur noch eine Freundin oder einen Freund treffen können?

Die Maßnahme ist bisher nicht beschlossen werden. Wenn, dann ginge es ja nur um die Freizeit und die Kinder hätten trotzdem weiterhin Kontakte in Kita und Schule - oft sind das die wichtigsten Freundinnen und Freunde. Und außerdem begegnen sich viele Grundschulkinder und Jugendliche über digitale Möglichkeiten, um miteinander zum Beispiel Hausaufgaben zu machen oder Spiele zu spielen. Anders als im März und April soll nun ja nicht jeder Kontakt zu Gleichaltrigen vermieden werden. Das ist also schon noch ein Unterschied. Und bei allem, was gerade an Einschränkungen und Verzicht nötig ist, ist mir wichtig, auch Mut zu machen. Wir sollten daran denken, dass das alles nicht ewig geht und auch wieder unbeschwertere Zeiten kommen.

Eine Schulschließung dürfe in der Pandemie nur das letzte Mittel sein, sagt die Familienministerin.

© dpa

Sie begrüßen es, dass Kitas und Schulen nun offenbleiben sollen. Sind Sie sicher, dass dies nach dem nächsten Treffen der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung zum Thema auch noch gilt?

Angesichts der Infektionszahlen kann sich natürlich niemand sicher sein, dass wir nicht doch an einen Punkt kommen, an dem Kita- und Schulschließungen unumgänglich sind. Ich sage nur ganz klar: Das darf nicht unser erstes, sondern muss unser letztes Mittel sein. Derzeit geht von den Einrichtungen aber kein so großes Verbreitungsrisiko aus, dass die massiven Risiken und Nebenwirkungen für das Kindeswohl, die mit den Schließungen einhergehen würden, gerechtfertigt wären. Wenn sich das Szenario also nicht deutlich verändert, sollte auch weiter gelten: Vollständige Schließungen dürfen nur das letzte Mittel bei der Bekämpfung der Pandemie sein. Wie wichtig Kitas und gerade auch die Grundschulen mit ihren Bildungs- und Betreuungsangeboten für die Kinder sind, für die Eltern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – das haben wir alle gesehen, als sie im Frühjahr geschlossen waren. Und wir haben auch gesehen, wie wichtig die Menschen sind, die in den sozialen Berufen arbeiten. Deshalb ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz für sie jetzt genauso wichtig.

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Die Einschränkung von Präsenzunterricht trifft besonders Kinder aus ärmeren Familien. Wie lässt sich das vermeiden?

Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Deshalb ist es so wichtig, dass Kitas und Schulen solange wie möglich im Regelbetrieb laufen – und sollte es wieder eine Notbetreuung geben, Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen Zugang dazu haben. Kein Kind darf zurückgelassen werden, vor allem Kinder mit Förderbedarf oder Kinder aus einkommensschwachen Familien brauchen das Umfeld von Kitas und Schulen. Bei allen Herausforderungen, vor denen die Lehrkräfte gerade stehen, diese Kinder müssen sie besonders im Blick haben. Der Bund unterstützt hier finanziell und stellt Mittel für digitale Endgeräte zur Verfügung. Außerdem helfen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz vielen Familien mit kleinen Einkommen – mit dem Kinderzuschlag und auch dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Die Fragen wurden schriftlich gestellt und schriftlich beantwortet.

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