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Frauke Petry hielt am vergangenen Dienstag im Bundestag ihre erste Rede.

© dpa

"Die Blauen": Markenstreit um Frauke Petrys neue Partei

Die neue politische Heimat von Ex-AfD-Chefin Frauke Petry heißt „Die blaue Partei“. Doch um den Namen gibt es jetzt Streit - auch weil die AfD die Farbe Blau für sich reklamiert.

Manche Namen bleiben im Gedächtnis, andere nicht. Als AfD-Gründer Bernd Lucke eine neue Partei gründete, wählte er mit „Alfa“ ein recht einprägsames Akronym. Doch weil es bereits einen anderen Verein gab, der sich so nannte, musste Lucke Alfa schließlich umbenennen in „Liberal-Konservative Reformer“ (LKR) – und der Abstieg in die Bedeutungslosigkeit war perfekt.

Einige in der AfD hoffen nun wohl, dass Ex-Parteichefin Frauke Petry das gleiche Schicksal ereilt. Ihr neues politisches Projekt ist das Bürgerforum „Blaue Wende“, ihre neue politische Heimat „Die blaue Partei“. Weil man in der AfD die blaue Farbe jedoch für sich beansprucht, meldete die Partei über einen Anwalt beim Patentamt vorsichtshalber gleich eine ganze Reihe von Marken an: „Blaue Partei“, „Blaue Wende“, „Blaue Gruppe“, „Die Blauen“, „Blaue Fraktion“ und „Blaues Forum“. Zusätzlich hat ein sächsisches AfD-Mitglied „Die blaue Partei“ als Marke angemeldet, Frauke Petry allerdings ebenfalls.

Vor Gericht

Die AfD sieht sich nun auch deshalb im Recht, weil sie „Die Blauen“ beim Patentamt zuerst anmeldete, nämlich bereits kurz nach der Bundestagswahl am 27. September. Nach eigenen Angaben hat der Bundesvorstand Frauke Petry anwaltlich abmahnen lassen und sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Mittlerweile ist die Auseinandersetzung laut AfD vor dem Landgericht Berlin gelandet.

Markenanmeldung kann auch für Parteien sinnvoll sein

Im Umfeld von Frauke Petry nimmt man das alles zwar ernst, bleibt allerdings gelassen. Beim Patentamt heißt es, es sei „an sich nicht nötig, den Namen einer Partei als Marke anzumelden“, da Parteien nicht in erster Linie im wirtschaftlichen Wettbewerb aufträten. Wenn Parteien Dinge verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, könne die Markenanmeldung dennoch sinnvoll sein. Nicht zuständig sei das Amt, „wenn es zu einem Konflikt zwischen dem Namen einer Partei und einer Marke kommt“.

Frauke Petrys Vertrauten jedenfalls hatten die Gründung der „Blauen Partei“ kurz nach der Bundestagswahl ordnungsgemäß dem Bundeswahlleiter angezeigt. Schwer zu sagen also, wohin dieser Namensstreit führen wird. Sicher ist nur: Wird er öffentlichkeitswirksam ausgetragen, steht auch Frauke Petry wieder im Rampenlicht. Das dürfte nicht das Ziel der AfD sein.

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