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Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt.

© dpa/Michael Kappeler

Nach Karlsruher Haushaltsurteil : Dobrindt fordert Stopp des Heizungsgesetzes

Im Haushalt 2024 seien nun dringende Einsparungen notwendig, kritisiert Alexander Dobrindt. Daneben fordert der CSU-Politiker eine „Rückabwicklung“ des Bürgergelds.

Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichtes fordert CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt einen Stopp des Heizungsgesetzes. Im Haushalt 2024 seien nun dringende Einsparungen notwendig. „Das Heizungsgesetz gehört sofort gestoppt, es kostet Bürger und Staat mehrere Milliarden Euro und hat kaum einen Nutzen auf den CO2 Ausstoß“, sagte Dobrindt den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Ziel des Gebäudeenergiegesetzes, auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, ist es, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten.

Daneben forderte der CSU-Politiker eine „Rückabwicklung“ des Bürgergelds. „Das Bürgergeld ist zur Arbeitsbremse geworden, es schafft neue Ungerechtigkeiten und hält Menschen in der Sozialhilfe fest. Es muss rückabgewickelt und ersetzt werden durch ein neues soziales Leistungssystem, das die Arbeitsaufnahme fördert und nicht verhindert“, sagte Dobrindt.

Die Karlsruher Richter hatten vergangene Woche die Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt zugunsten von Mitteln für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft für verfassungswidrig erklärt. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) befürchtet nun, dass das Urteil auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gefährden könnte, aus dem die Energiepreisbremsen gezahlt werden.

Union fordert Nachtragshaushalt für 2023

Dobrindt forderte daher erneut, die Haushaltsberatungen für 2024 abzubrechen. „Wenn Habeck schon selber daran glaubt, dass dieser WSF verfassungswidrig ist, warum macht die Ampel dann mit der Haushaltsverabschiedung für 2024 so weiter, als sei nichts gewesen“, fragte der CSU-Landesgruppenchef.

Der Unions-Vizefraktionschef Mathias Middelberg.
Der Unions-Vizefraktionschef Mathias Middelberg.

© dpa/Bernd von Jutrczenka

Unions-Vizefraktionschef Mathias Middelberg forderte, die Bundesregierung müsse einen Nachtragshaushalt für 2023 vorlegen. Dies sei unausweichlich, sagte Unions-Vizefraktionschef Mathias Middelberg am Montag der Nachrichtenagentur Reuters. „Auch der Haushalt 2024 dürfte so, wie er jetzt vorliegt, nicht beschlussreif sein.“

Middelberg sagte, nach Einschätzung der meisten Gutachter bestehe massiver Korrekturbedarf hinsichtlich der Buchung der Kreditermächtigungen mindestens in den Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds und Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). „Kreditermächtigungen, die in diesen Sondervermögen verfassungswidrig für vorlaufende Jahre gebucht waren, dürften sogar verfallen sein“, sagte Middelberg.

Tatsächlich seien aber Kredite aufgenommen worden oder Ausgaben aus diesen Sondervermögen getätigt worden und für dieses Jahr und 2024 noch vorgesehen: „Insofern besteht massiver Berichtigungsbedarf für die Sondervermögen, aber auch für den Kernhaushalt.“

Mit Blick auf den Haushalt 2024, den der Haushaltsausschuss des Bundestages am Donnerstag abschließend beraten will, sagte Middelberg: „Die Beratungen darüber können im Bundestag erst dann fortgesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass nicht schon wieder ein verfassungswidriger Haushalt beschlossen wird.

Andernfalls würde der Bundesfinanzminister (Christian Lindner) auf seinen dritten verfassungswidrigen Haushaltsbeschluss (...) hinarbeiten“, sagte Middelberg. „Das dürfte politische Konsequenzen für ihn selbst dann unausweichlich machen.“ (dpa, Reuters)

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