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Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, sagt, wenn die Klage Erfolg hat, wird sie die Welt verändern.

© Ralf Hirschberger/dpa

Organstreitverfahren: AfD klagt gegen Flüchtlingspolitik der Bundesregierung

Weil die Bundeskanzlerin nicht die Befugnisse gehabt haben soll, die Grenzen 2015 zu öffnen, will die AfD nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Die AfD-Fraktion im Bundestag klagt gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Am 14. April habe man Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, sagte der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, am Freitag in Berlin. Man wolle mit dieser Klage die "Herrschaft des Unrechts" feststellen.

Konkret geht es um die Entscheidung der Bundeskanzlerin im September 2015, die Grenzen offenzuhalten und Menschen nicht abzuweisen. Der Fraktion zufolge hätte die Kanzlerin die Entscheidung nicht ohne Zustimmung des Bundestages treffen dürfen. Sollte die Klage Erfolg haben, könne sie die Welt verändern, sagte Brandler. Dann müsste "Frau Merkel weg".

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Jürgen Braun, sagte, die Bundesregierung könne nicht einfach über geltendes Recht hinweg handeln, es gebe "keine diktatorische Kanzlerin". Ob es zur Verhandlung kommt, ist noch offen.

Probleme mit der Frist

Sobald eine Fraktion im Bundestag die im Grundgesetz festgehaltene Gewaltenteilung missachtet sieht, kann sie in Form eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Fraglich ist, ob die Klage Erfolg hat, weil die AfD zum Zeitpunkt der Grenzöffnung vor zweieinhalb Jahren kein Mitglied im Bundestag war. Zudem muss eine Klage üblicherweise nach einer Frist von sechs Monaten eingehen. Der die Fraktion vertretende Anwalt Ulrich Vosgerau sieht dennoch Möglichkeiten auf Erfolg. Denn die AfD hat erst mit dem Eintritt in den Bundestag am 28. Oktober davon Kenntnis haben. Somit sei die Frist gewahrt worden, so Vosgerau.

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