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„Politikwechsel bei der Inneren Sicherheit“: Die CDU schärft ihr Wahlprogramm nach
Nach Magdeburg und Silvestergewalt ergänzt die CDU ihr Konzept zu Sicherheit und Migration. Die umstrittenen Ausbürgerungen von Doppelstaatlern, die schwere Straftaten begehen, gehören dazu.
Stand:
Als „fürchterliche Erschütterung“ des Sicherheitsgefühls wird die Terrorfahrt von Magdeburg vier Tage vor Heiligabend bezeichnet. In der Silvesternacht hätten Randalierer das „Gewaltmonopol des Staates“ angegriffen, weshalb Toleranz nicht länger mit Schwäche verwechselt werden dürfe und unter einer von der Union geführten Regierung eine „harte Reaktion unseres Rechtsstaates“ folgen werde.
So steht es in einem Papier mit dem Titel „Für einen Politikwechsel bei der Inneren Sicherheit“, den der CDU-Bundesvorstand auf seiner Klausurtagung am Samstag beschlossen hat. Es versammelt bekannte Forderungen zur Asyl-, Migrations- und Sicherheitspolitik und ergänzt sie um einige neue Aspekte.
Union will Grundgesetz-Klausel zu Ausbürgerungen nutzen
Das betrifft vor allem den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit, den die CDU Menschen mit zwei oder mehr Pässen für den Fall androht, dass sie bestimmte Straftaten begehen. Das ist laut Grundgesetzartikel 16 zwar möglich, aber nur „aufgrund eines Gesetzes“ und „wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird“.
Im Wahlprogramm war von dieser Möglichkeit nur die Rede im Zusammenhang mit einem neuen „Gesetz zur Bekämpfung des Extremismus“. Wer für Ziele und Handlungen einer Terrororganisation werbe, einen islamistischen Gottesstaat und damit das Ende der freiheitlich-demokratischen Grundordnung fordere oder für eine antisemitische Straftat verurteilt werde, müsse als Doppelstaatler mit dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit rechnen, heißt es dort.
Wenn Personen schwere Straftaten begehen und wir erkennen, dass wir mit der Einbürgerung einen Fehler gemacht haben, muss bei Doppelstaatlern eine Aberkennung der Staatsangehörigkeit möglich sein.
CDU-Beschluss zur inneren Sicherheit
Das neue CDU-Papier weitet nun die Zahl der Vergehen aus, die dazu führen sollen: „Wenn Personen schwere Straftaten begehen und wir erkennen, dass wir mit der Einbürgerung einen Fehler gemacht haben, muss bei Doppelstaatlern eine Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit möglich sein.“
Zwar folgt der Hinweis, dies müsse „insbesondere gelten bei extremistischen und terroristischen Taten“, doch wird der Kreis weiter gefasst als im Wahlprogramm.
CDU-Chef Friedrich Merz musste schon am vergangenen Wochenende viel Kritik einstecken, nachdem er die Pläne in einem Interview angekündigt hatte. So war etwa von rund drei Millionen Bürgern zweiter Klasse oder auf Bewährung die Rede, weil die CDU bisher nicht klargestellt hat, ob etwa ein Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit auch möglich wäre, wenn jemand sie schon seit Jahren hat.
Neue Gefährderkategorie nach Magdeburg
Eine Klarstellung enthält das Papier dagegen in Bezug auf eine neu zu erfassende Gefährderkategorie, die die Christdemokraten als Lehre aus dem Täterprofil von Magdeburg einführen wollen. Vor einigen Tagen war Generalsekretär Carsten Linnemann, als er diesen Vorschlag unterbreitete, ein Generalverdacht gegen psychisch Kranke vorgehalten worden.

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Nun heißt es mit Blick auf psychisch kranke Gewalttäter, die Sicherheitsbehörden sollten enger mit psychiatrischen Einrichtungen kooperieren und „Gefährder mit gemischter und instabiler Motivation“ in einer gesonderten Kategorie erfassen.
Als Vorbild dient der CDU ein Projekt namens „PeRiskoP“ in NRW, wo die Polizei die „Risikobewertung mit einem wissenschaftlich entwickelten Instrument“ vornimmt: „Eine Stigmatisierung psychisch kranker Menschen wird dabei ausgeschlossen.“
Zu den weiteren Konsequenzen aus Magdeburg gehört für die CDU eine bessere Vernetzung von Ämtern und Behörden. „Der Anschlag von Magdeburg hat auch gezeigt, dass unsere Sicherheits- und Ausländerbehörden Informationen immer noch nicht problemlos miteinander teilen können“, lautet der Befund, den die CDU verändern will.
Das „Veto der Bundesinnenministerin“ soll fallen, Bundespolizei und Bundeskriminalamt die Nutzung einer Recherche- und Analyseplattform möglich sein.
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